Forum Recht als Kultur – Vortrag: “Digital Communities and the Law” (Prof. Dr. Daniel Zimmer)
- Datum: 19.01.2021
- Ort: Online Zoom-Konferenz
- Uhrzeit: 18:00 Uhr (MEZ)
Unter dem Titel „Die digitale Rechtsgemeinschaft“ wird Prof. Dr. Daniel Zimmer einen Einblick in sein gleichnamiges Forschungsprojekt geben. Prof. Dr. Daniel Zimmer ist geschäftsführender Direktor des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht und des Center for Advanced Studies in Law and Economics (CASTLE) der Universität Bonn und derzeitig Fellow am Käte Hamburger Kolleg „Recht als Kultur“. In seinem Forschungsprojekt geht er der Konstitution eines neuen Typus von „Rechtsgemeinschaft“ nach, die sich im Verhältnis von technisch gesetzten Regeln zu staatlich gesetztem Recht herausbildet. Damit wird das Rahmenthema der gegenwärtigen Kollegphase, die Frage nach dem Verhältnis von Recht und „Gemeinschaft“, um eine wichtige und dynamisch sich entfaltende Forschungssphäre erweitert!
Abstract:
Es ist nicht allein das staatlich gesetzte Recht, welches dem Zusammenleben der Menschen harte Grenzen setzt. Vielmehr setzen die aus Nullen und Einsen bestehenden binären Codes von Computerprogrammen mehr und mehr die Regeln dafür, wie Menschen zusammenleben. Beispiele, die diese These zu stützen scheinen, gibt es zuhauf: Eine elektronische Sperre hindert den Mieter eines Elektrorollers daran, mit dem Fahrzeug die Stadt zu verlassen. Ein automatischer Uploadfilter kann verhindern, dass ein Nutzer Bilder oder Texte, die große Ähnlichkeit mit anderen, zuvor existierenden Bildern oder Texten haben, auf einer Internetplattform hochlädt. Solche technischen Grenzen werden von privaten Akteuren – Unternehmen – gesetzt. Wenn die Privaten die Regelsetzung übernehmen, fordert dies das Recht heraus. Kann der Staat es hinnehmen, dass die Regelsetzung mehr und mehr in private Hände übergeht? Besondere Bedeutung erlangt das Verhältnis von privater Regulierung und staatlich gesetztem Recht in technisch geprägten Gemeinschaften. Solche Gemeinschaften werden beispielsweise von Menschen gebildet, die die gleiche Software nutzen, die über dieselbe Infrastruktur kommunizieren oder Mitglieder desselben sozialen Netzwerks sind. Plattformen wie Facebook und Instagram legen per Algorithmus Regeln für das Verhalten ihrer Mitglieder im Netzwerk fest. Der Vortrag geht folgenden Fragen nach: Haben Facebook und Instagram bei der Technikgestaltung freie Hand, kommt ihnen bei der technischen Regelung der Verhältnisse in der digitalen Rechtsgemeinschaft eine Art Hausrecht zu? Oder ist stets von einem Primat des Rechts auszugehen, auch wenn es um den Zugang zur Mitgliedschaft, deren Beendigung und die Möglichkeit zur Einstellung von Inhalten auf der Plattform geht?
Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit aufgezeichnet wird.
Zoom-Zugangsdaten: https://uni-bonn.zoom.us/j/92166638502?pwd=c1RKRytXMS9ZU2F3Yi83Zjd6WFJ3dz09
Meeting-ID: 921 6663 8502
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