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Sektion Rechtssoziologie in der Deutschen Gesellschaft für Soziologie

Die Sektion Rechtssoziologie in der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS) wurde 1972 auf Initiative von Wolfgang Kaupen, Rüdiger Lautmann und Fritz Sack gegründet. Ihr Ziel ist die Förderung von Lehre und Forschung auf dem Gebiet der Rechtssoziologie, an juristischen und an soziologischen Fakultäten. Von der später begründeten Vereinigung für Rechtssoziologie unterscheidet sie sich durch die Einbindung in die DGS und demgemäß durch eine etwas stärkere Repräsentanz von Soziologen.

Beschreibung

Die Sektion organisiert jeweils eigene Veranstaltungen im Rahmen des alle zwei Jahre stattfindenden großen Soziologiekongresses der DGS. Ferner bietet sie eigene Jahrestagungen an, manchmal gemeinsam mit anderen Sektionen der DGS.

Die Sektion vergibt einen Studienpreis Rechtssoziologie für herausragende studentische Arbeiten auf dem Gebiet der Rechtssoziologie, die an deutschen juristischen und sozialwissenschaftlichen Fakultäten entstanden sind.
Mitglied der Sektion kann auch werden, wer nicht Mitglied der DGS ist.


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