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Veranstaltende Organisationen

Auf dieser Seite finden Sie kurze Informationen zu den veranstaltenden Organisationen des Kongresses und Hinweise, wie Sie Mitglied werden können.


Forschungskomitee Rechtssoziologie und Rechtswirklichkeitsforschung der Schweizerischen Gesellschaft für Soziologie


Das Forschungskomitee Rechtssoziologie (FkRsoz) wurde im Jahre 2002 als Organ der Schweizerischen Gesellschaft für Soziologie (SGS) gegründet. Im Jahre 2006 ergänzten wir den Namen um den Begriff Rechtswirklichkeitsforschung. Die Umbenennung drückt den Wunsch und das Bemühen des Forschungskomitees aus, die Grenzen der Soziologie zu Gunsten einer transdisziplinären Arbeit auszuweiten.

Nach wie vor ist die Rechtssoziologie und die Analyse der Rechtswirklichkeit in der Schweiz nur schwach entwickelt. Das Forschungskomitee hat es sich zum Ziel gesetzt, einen transdisziplinären Ansatz in der Rechtsforschung zu fördern. Das heisst konkret, dass sich die nicht-normative Soziologie den Bedürfnissen einer normativen, an deontologischen Fragen interessierten Disziplin wie der Rechtswissenschaft öffnen muss, ohne die Voraussetzungen der eigenen Disziplin aufzugeben und zur Hilfswissenschaft zu werden.

Der Gegenstandsbereich Recht, das heisst Rechtsetzung, Rechtsanwendung und Rechtsstäbe sowie deren gesellschaftliche Wirkung ist nicht nur für Soziologen und Soziologinnen oder Rechtswissenschaftlerinnen von Bedeutung, sondern auch für die Geschichtswissenschaft, die Philosophie, die Linguistik, die Psychologie und die Ökonomie. Die Mitarbeit steht allen Disziplinen offen, die mit Recht und Rechtswirkung befasst sind.

Das Forschungskomitee hat bereits zwei Tagungen (2002 und 2006) ausgerichtet und veranstaltet jeweils Sessions und Workshops an den Jahreskongressen der Schweizerischen Gesellschaft für Soziologie.

Wir erheben zur Zeit keine Beiträge für die Mitgliedschaft, erwarten aber eine Mitgliedschaft bei der Schweizerischen Gesellschaft für Soziologie.

Anträge auf Mitgliedschaft bitte an die in diesem Link genannte Adresse.



Vereinigung für Rechtssoziologie e.V.


"Die Vereinigung für Rechtssoziologie wurde 1976 von einer Reihe von Hochschullehrern gegründet, die die sozialwissenschaftliche Ausbildung der Juristen verbessern wollten. Dem Gründungsvorstand gehörten Erhard Blankenburg, Josef Esser, Winfried Hassemer, Andreas Heldrich, Wolfgang Hoffmann-Riem, Rüdiger Lautmann, Jutta Limbach, Thomas Raiser, und Manfred Weiss an. Die Vereinigung legte von Anfang an Wert darauf, keine klassische Hochschullehrervereinigung zu werden, sondern Forum für alle, die sich von der Rechtswissenschaft oder unterschiedlichen Sozialwissenschaften aus mit dem Verhältnis von Recht und Gesellschaft beschäftigen.

Sie fördert

  • die Zusammenarbeit zwischen Sozialwissenschaftler/innen und Jurist/innen;
  • die Integration sozialwissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in Rechtswissenschaft, Rechtslehre und Rechtspraxis;
  • das Verständnis für rechtliche Probleme in den Sozialwissenschaften

Sie veranstaltet regelmäßig im zweijährigen Turnus Jahrestagungen.

Sie gibt die Schriftenreihe der Vereinigung für Rechtssoziologie heraus. Gemeinsam mit der Christa-Hoffmann-Riem-Stiftung verleiht sie den Preis für Recht und Gesellschaft."

Link: www.rechtssoziologie.info
Beitritt: www.rechtssoziologie.info/mitglied-werden


Sektion Rechtssoziologie innerhalb der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS)


"Die Sektion Rechtssoziologie ist Teil der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS). Unser Ziel bildet die Förderung von Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Soziologie des Rechts. Unsere Mitglieder arbeiten sowohl in sozialwissenschaftlichen, als auch in juristischen Fakultäten und auch in anderen Institutionen. Wie auch bei der DGS ist die Mitgliedschaft offen für alle, die sich für rechtssoziologische Fragestellungen interessieren.

Unter den Begründern der Soziologie in Deutschland waren zahlreiche ausgebildete Juristen, so dass die Rechtssoziologie eines der ältesten soziologischen Forschungsfelder darstellt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Rechtssoziologie in der DDR aus ideologischen Gründen nicht zugelassen und sie entwickelte sich im Westen zunächst nur zögerlich. Ein entscheidender Schritt wurde schließlich 1972 durch Wolfgang Kaupen, Rüdiger Lautmann und Fritz Sack unternommen: die Gründung der Sektion Rechtssoziologie in der Deutschen Gesellschaft für Soziologie.

Regelmäßig veranstaltet die Sektion themenbezogene Tagungen in Kooperation mit Gastgebern an wechselnden Universitäten. Als Teil der DGS können wir Grenzen unseres Fachgebiets überschreiten, indem wir mit anderen Sektionen kooperieren, etwa mit der Wirtschaftssoziologie oder der Medizinsoziologie. Wir pflegen internationale Beziehungen, etwa mit Organisationen in Großbritannien oder den USA und mit dem Research Committee on Sociology of Law der International Sociological Association. Gemeinsam mit diesen Partnern veranstalten wir internationale Tagungen. Die Soziologiekongresse der DGS bieten uns regelmäßig ein Forum für inhaltliche Diskussionen.

Besonderen Wert legt die Sektion Rechtssoziologie auf die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Aus diesem Grund schreiben wir jährlich einen Studienpreis aus. Außerdem bieten wir dem Nachwuchs besondere Darstellungsmöglichkeiten in unseren Veranstaltungen."

Link: www.lrz-muenchen.de/~wlm/soclaw.htm
Beitritt: Nachricht an den Sektionsvorstand, s. www.lrz-muenchen.de/~wlm/Sektion_Rsoz_Vorstand.htm


Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie (IRKS)


Das IRKS ist ein außeruniversitäres sozialwissenschaftliches Forschungsinstitut und wurde 1973 in Wien gegründet. Träger des Instituts ist der Verein für Rechts- und Kriminalsoziologie. Die Schwerpunkte der Forschung liegen thematisch in drei Bereichen: Recht und Gesellschaft, Kriminalität und Kontrolle und Konflikt und Mediation. Die Mitarbeiter sind neben der traditionellen wissenschaftlichen Forschung und universitären Lehre zudem in verschiedenen Politikberatungsprojekten auf nationaler und internationaler Ebene involviert. Einer der Haupttätigkeitsbereiche ist die Durchführung von Implementations- und Begleitforschungsprojekten für das österreichische Bundesministerium für Justiz. Programmatisch versteht sich das IRKS als eine Forschungseinrichtung, die sowohl im Bereich wissenschaftlicher Politikberatung als auch politisch ambitionierter wissenschaftlicher Forschung agiert.

Link: www.irks.at

Kein Beitritt möglich.


Berliner Arbeitskreis Rechtswirklichkeit (BAR)


"BAR wurde im Oktober 2001 von einer kleinen Gruppe von SozialwissenschaftlerInnen (Soziologen, Politikwissenschaftlern, Anthropologen) und JuristInnen gegründet, die sich mit ihrem Forschungsinteresse innerhalb ihrer Disziplinen nicht ausreichend vertreten fühlten und die interdisziplinäre Zusammenarbeit suchten. (Siehe den Gründungsaufruf).

Angesprochen sind alle, die sich in eigenen Forschungsarbeiten Fragen zur Rechts"wirklichkeit" stellen, d.h. (Nachwuchs-) Wissenschaftler/innen ebenso wie fortgeschrittene Studierende aller geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen, die sich im weitesten Sinne mit "Recht" befassen (z.B. Anthropologie, Ethnologie, gender studies, Ökonomie, Politik- und Rechtswissenschaft, Soziologie, Sozialgeschichte und -psychologie, Verwaltungswissenschaften).

In Deutschland fehlt eine breit angelegte Forschungsrichtung, die der angloamerikanischen "Law and Society" - Forschung oder der englischen "Socio-legal Studies" entspricht. Deshalb fehlt auch eine glatte, gängige Übersetzung. BAR ist ein interdisziplinäres Diskussionsforum für Recht und Gesellschaft. Es nutzt die Kommunikationsmöglichkeiten des Internets, um ein Netzwerk von Nachwuchs- und etablierten Wissenschaftler/innen zu schaffen, die sich in ihren Forschungen mit dem sozialen Phänomen "Recht" beschäftigen. BAR soll zu einer fruchtbaren Diskussion zwischen der Rechtswissenschaft und den Sozial-, Geistes- und Kulturwissenschaften beitragen. BAR ist keine akademische Organisation, kein Verein, kein Interessenvertretungsorgan und strebt auch nicht an, dies zu werden. Wir bilden ein Netzwerk von Leuten, die sich für eine gemeinsame Sache interessieren, und sind für engangierte Teilnehmende offen."

Link: www.rechtswirklichkeit.de

Kein Beitritt möglich; (Neu-)Mitgliedschaft berechtigt nicht zur Teilnahme am Kongress zum ermäßigten Tarif; Registrierung für die eMail-Liste (Vernetzung): www.rechtswirklichkeit.de/vernetzung