Kongressprogramm
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Donnerstag, 4.9.
- 09:30-10:00 Eröffnungsveranstaltung
- 10:15-12:00
- 12:00-13:30 Vernetzungstreffen
- 13:30-15:15
- 15:30-17:15
- 17:30-19:15
09:30-10:00 Eröffnungsveranstaltung
- Josef Estermann (Präs. FK Rechtssoziologie und
Rechtswirklichkeitsforschung der SGS):
Moderation und Begrüssung - Paul Richli (Universität Luzern):
Grussadresse des Gründungsdekans der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Regina Aebi-Müller (Universität Luzern):
Grussadresse der Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Stefan Machura ():
Grussadresse des Sprechers der Sektion Rechtssoziologie der DGS
10:15-12:00
- Neue Technologien
- Recht und Emotion - an den Grenzen normativer Konfliktlösungen
- Wie wirken Verfahren? Teil I.
- Wirtschaft
Neue Technologien
Moderator/in: Vagias Karavas (Universität Luzern)
- Regina Ammicht Quinn, Ari Ofengenden (Interfakultäres
Zentrum für Ethik in den Wissenschaften (IZEW), Universität
Tübingen):
Nackter Körper, nacktes Gehirn: Wirkung(slosigkeit?) von Ethik und Recht bei neuen Techniken - Gregor Kuntze-Kaufhold (Universität Frankfurt am Main
(Lehrbeauftragter)):
Zur Methodik eines Rechtsanwender-Forums im Dreieck von Rechtsbegründung, -handlung und -wirkung - Werner Rüther (Kriminologisches Seminar der Universität
Bonn):
Rechtssoziologische Forschung zum gesellschaftl. Umgang mit neuen Problemen des digitalen Zeitalters
Recht und Emotion - an den Grenzen normativer Konfliktlösungen
Organisator/in: Wolfgang Stangl (Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie, Wien)
Recht und Emotion – an der Grenze normativer Konfliktlösungen Das Thema des Kongresses „Wie wirkt Recht?“ soll in diesem Workshop „Recht und Emotion“ anhand „heißer“ Konflikte untersucht werden. Strittige Ehescheidungsverfahren, Sexualstrafverfahren, Prozesse rund um Gewaltdelikte sind Beispiele für emotionalisierte, „heiße“ Konflikte. Welche Rolle spielen dabei rechtsförmige Verfahren? Beiträge in Form von Referaten oder auch kurzen Inputs sind willkommen, die die „Leistungsfähigkeit“ von Recht in diesen Konfliktlagen zum Thema machen. Wo liegen die Grenzen des Rechts? Wie gehen Akteure (z.B. Richter, Schöffen, Opfer von Straftaten, Täter) mit Recht um? Wie setzen sie Recht ein, welche Erwartungen werden daran geknüpft? Wie „nachhaltig“ sind Rechtsentscheidungen in diesen Konfliktbereichen, in denen Gefühle eine besondere Rolle spielen? Zu denken ist beim Thema „Recht und Emotion“ weiters auch an Konflikte zwischen Volksgruppen, Ethnien oder Staaten, in denen nicht Emotionen von (wenigen) Einzelpersonen, sondern kollektive Emotionen, manchmal über Generationen „vererbt“, eine entscheidende Rolle spielen. Auch hier stellt sich in ähnlicher Weise die Frage, was Recht als Medium der Konfliktbereinigung leisten kann. Wo liegen die Grenzen des Rechts in diesen Konflikten? Ist Recht auf die „emotionale Reinigung“ des Konflikts angewiesen, um wirksam sein zu können? Was hat „Rechtsgefühl“ mit „Recht“ und „Gerechtigkeit“ zu tun? Schließlich soll in diesem Workshop auch das Thema der Alternativen zu rechtsförmigen Konfliktbearbeitungen zu Wort kommen. Zu denken ist an verschiedene Formen von Mediationsverfahren, die sich teils als Alternative teils als Ergänzung zu rechtsförmigen Verfahren verstehen. Auf welche Weise gelingt es diesen Verfahren Emotionen zu bearbeiten und zu kanalisieren? Sei es als „Konfliktmanagement“ oder als „Konfliktlösung“?
- Birgitt Haller (Institut für Konfliktforschung):
Beziehungsgewalt – Möglichkeiten und Grenzen der Unterstützung von Opfern durch Strafrecht - Doris Lucke (Universität Bonn):
„Recht scheidet, aber freundet nicht“ - Wolfgang Stangl (Institut für Rechts- und
Kriminalsoziologie, Wien):
Über den Ortstafelkonflikt in Kärnten und die Grenzen des Rechts - Heinz Vana (Rechtsanwaltskanzlei):
Mediation und öffentliches Recht
Wie wirken Verfahren? Teil I.
Organisator/in: Thomas Scheffer (FU Berlin)
Bei der zweiteiligen Session werden unterschiedliche Verfahrenstypen aus verschiedenen Perspektiven und in verschiedenen Hinsichten analysiert. Dabei kommen Verfahren als Rahmen interaktiver und prozesshafter Sinn- und Fallproduktion in den Blick. Verfahren soll entsprechend als soziologische Kategorie gegenüber einer juristischen Verwendung emanzipiert werden.
- Günter Bierbrauer, Edgar Klinger (Universität Luzern):
Determinanten der Ergebnis- und Verfahrenszufriedenheit in der Gerichtsmediation - Kati Hannken-Illjes (Universität Jena):
Die Herstellung von Ethos im Strafverfahren - Susanna Niehaus (Hochschule Luzern - Soziale Arbeit):
Was Polizei und Justiz von falsch Aussagenden lernen können - Mónika Sajgál (Universität Miskolc (Ungarn), Institut für
Moderne):
Soziale Positionierung und ihre Handlungsmöglichkeiten im vorgerichtlichen Ermittlungsverfahren
Wirtschaft
Moderator/in: Kristoffel Grechenig (Universität St. Gallen)
- Kai Bussmann (Universität Halle-Wittenberg):
Mechanismen der weltweiten Harmonisierung nationalen Wirtschaftsstrafrechts durch die USA. - Daniel Dédeyan (Universität Zürich):
Wie wirkt Wirtschaftsrecht? Auf dem Weg zu einer transdisziplinären Methode - Isaak Meier, Benedikt Meier (Universität Zürich, Lehrstuhl
für Zivilprozessrech):
Behavioral Law and Economics und Verfahrensrecht
12:00-13:30 Vernetzungstreffen
Organisator/in: Programmkommission ()
Vernetzungstreffen „Recht und Gesellschaft
Ziel des Kongresses ist unter anderem die Möglichkeit zur Vernetzung im Sinne eines weiter gefassten Forschungsfeldes zu „Recht und Gesellschaft“. In diesem Sinn wird am ersten Kongresstag (Donnerstag 4. September) über Mittag ein offenes Vernetzungstreffen stattfinden, zu der wir alle Teilnehmenden des Kongresses einladen möchten. Der genaue Ort wird in den Kongressunterlagen bekannt gegeben.13:30-15:15
- Empirische Analyse von Recht
- Gerechtigkeit und Gutes Leben
- Wie wirken Verfahren? Teil II.
- Wie wirkt Verfassungsrecht? Perspektiven einer kulturwiss.-institutionalistischen Verfassungsanalyse
Empirische Analyse von Recht
Moderator/in: Fritz Dolder (Juristische Fakultät Universität Basel)
- Fritz Dolder (Juristische Fakultät Universität Basel):
Zitieren geht über Studieren. Empirische Wanderungen an der Grenze Rechtslehre/Rechtsprechung - Barbara Kavemann, Heike Rabe (Sozialwissenschaftliches
FrauenForschungsInstitut , Katholische Hochschule für Sozialwesen
Berlin):
Rechtliche Regulierung der Prostitution - Auswirkungen des ProstG in Deutschland - Jenniver Sehring, Wolfgang Muno, Peter Thiery (Universität
Würzburg; Universität Mainz, LMU München):
Wie misst man Recht? - Möglichkeiten und Grenzen der Messung von Rechtsstaatlichkeit
Gerechtigkeit und Gutes Leben
Organisator/in: Felix Ekardt (Universität Bremen)
Diese Session untersucht die rechtssoziologischen, rechtstheoretischen und rechtsphilosophischen Implikationen der Multikulturalismusdebatte am Beispiel (primär) des Kopftuchstreits. Die Kopftuchdebatte führt zu der für liberal-demokratische Grundordnungen zentralen Unterscheidung von Gerechtigkeit und gutem Leben, also der Frage nach den Grenzen staatlicher Zuständigkeit, was freilich selten klar gesehen wird. Anhand dessen läßt sich erläutern, welchen Einfluß rechtstheoretische Grundkonzepte bei richtiger Anwendung für das Recht haben könnten (praktisch u.U. aber nicht haben). Dabei steht auch die Position des Rechts bzw. der Rechtswissenschaft zu bestimmten Grundkonzepten aus anderen Sozialwissenschaften zur Debatte, etwa zum um sich greifenden Kulturrelativismus. Ferner hat das Kopftuchthema einen starken Gender-Bezug.
- Felix Ekardt (Universität Bremen):
Gerechtigkeit und gutes Leben - rechtstheoretische und rechtssoziologische Perspektiven - Martin Hochhuth (Universitäten Freiburg i. Brsg. und
Friedrichshafen):
Zweierlei Maß beim Kopftuch: Vom Perspektivismus in Freiheitsfragen und seiner Grenze - Kirsten Wiese (Berliner Arbeitskreis
Rechtswirklichkeit):
Der Kopftuchstreit als Ausdruck kollidierender kultureller Lebensweisen
Wie wirken Verfahren? Teil II.
Organisator/in: Thomas Scheffer (FU Berlin)
Siehe Teil I.
- Steffen Albrecht, Rixta Wundrak (FU Berlin, Emmy-Noether
Nachwuchsgruppe am Sfb 447):
Medien und Verfahren am Beispiel des Visa-Untersuchungsausschusses - Stephan Lorenz (Institut für Soziologie Jena):
Prozeduralität als Methode - Matthias Michaeler, Jan Schank (FU Berlin):
Zum Vergleich politischer Untersuchungsverfahren - Heike Schulze (Alice Salomon Hochschule Berlin):
Kindzentrierung als Zumutung familiengerichtlicher Verfahren
Wie wirkt Verfassungsrecht? Perspektiven einer kulturwiss.-institutionalistischen Verfassungsanalyse
Organisator/in: Hans Vorländer (Institut für Politikwissenschaft / TU Dresden)
Discutant/in: Christian Boulanger (HU Berlin)
Die Politikwissenschaft entdeckt den Gegenstand der Verfassung neu. Das hat vor allem mit dem Bedeutungszuwachs von Verfassung und Verfassungsgerichtsbarkeit für politische Systeme und gesellschaftliche Selbstverständigungsprozesse zu tun. Doch sind Theorie und Analyse der Verfassung immer noch in den jeweilig halbierten Perspektiven einer juristischen Norm- und einer wirklichkeitswissenschaftlichen Politikwissenschaft gefangen. Sie verkürzen die Analyse von Verfassungen entweder auf die Normen des schon geltenden Textes oder auf die Faktizität bestehender Verfassungspraxen. Die Session folgt daher einer kulturwissenschaftlich-institutionalistischen Rekonzeptualisierung des Verfassungsbegriffs. So wird die Verfassung als symbolische Ordnung begriffen und eine Wiederverklammerung der juristischen und der politischen Perspektive auf die Verfassung über die Frage nach den konstitutionellen Geltungsmechanismen erreicht. Daraus folgt eine Verschiebung des theoretischen und analytischen Fokus von der Verfassung als Dokument und Text hin zu der Frage nach den Bedingungen und Möglichkeiten der Geltung grundlegender, mit der Verfassung identifizierter Ordnungsvorstellungen und den durch sie erbrachten Ordnungsleistungen. Die Beiträge der Session stellen vor diesem Hintergrund erstens Ergebnisse der Verknüpfung theoretischer und empirischer Arbeiten zur integrierenden Wirkung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor. Zweitens werden aber auch methodische Überlegungen zur Frage der Operationalisierung der Wirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen am Beispiel der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Föderalismus und Bundesstaatsprinzip zu Wort kommen.
- André Brodocz (TU Dresden):
Rückwirkungen oder: Wie Verfassungsgerichte ihre Deutungsmacht (de-)institutionalisieren. - Gary S. Schaal (Helmut-Schmidt-Universität Hamburg):
Über den Zusammenhang von (deliberativer) Verfassungsgenese und demokratischer Performanz... - Steven Schäller (TU Dresden):
Die Rechtsprechungspraxis des Bundesverfassungsgerichts zum Bundesstaat. Methodische... - Hans Vorländer (TU Dresden):
Eine kulturwissenschaftlich-institutionalistische Verfassungstheorie.
15:30-17:15
- Das Kind im Fokus von Recht und Sozialwissenschaften
- Evaluation und Gesetzgebung
- Rechtspluralismus und Rechtsdurchsetzung
- Staatlichkeit und Sicherheit an den Grenzen des Rechts
Das Kind im Fokus von Recht und Sozialwissenschaften
Organisator/in: Michelle Cottier (Universität Basel)
Wo das Kind zum Thema von rechtlichen Verfahren wird, ist die Zusammenarbeit zwischen Recht und Sozialwissenschaften eng. Psychologische Gutachten sollen Auskunft über die Zuteilung der elterlichen Sorge oder die Notwendigkeit von Erziehungsmassnahmen geben, Richterinnen und Anwälte lassen sich von Psychologinnen in der Technik der Kindesanhörung ausbilden oder es wird in interdisziplinären Forschungsprojekten der Umgang der Justiz mit Minderjährigen untersucht. Diese enge Kooperation der Disziplinen kann dazu beitragen, dass rechtliche Entscheidungen "kindgerechter" ausfallen. Gleichzeitig können aber auch Irritationen auftreten, die darauf zurückzuführen sind, dass Recht und Sozialwissenschaften, insbesondere die Psychologie, in unterschiedlicher Weise über das Kind "denken". Die Session geht anhand konkreter Beispiele aus der Rechtspraxis und der interdisziplinären Forschung diesen Denkweisen nach: Wie fassen die verschiedenen Disziplinen die Idee, dass Kinder als Subjekte ernst genommen werden sollen? Welche unterschiedlichen Ziele und Funktionen werden der Anhörung des Kindes durch eine rechtliche Behörde zugemessen? Welche Vorstellungen haben Recht und Psychologie vom "Kindeswillen" und vom "Kindeswohl"? Und ganz grundsätzlich: Können sich Recht und Psychologie überhaupt verstehen?
- Regula Gerber Jenni ():
Das Kind und seine Rechte in familienrechtlichen Verfahren - Kerima Kostka ():
Vermittlungsverfahren und Kindeswohl - Heidi Simoni (Marie Meierhofer Institut für das Kind):
Was bedeutet für Kinder der Einbezug in Entscheidungsprozesse?
Evaluation und Gesetzgebung
Organisator/in: Werner Bussmann (Bundesamt für Justiz, Bern)
Die Auswirkungen von Evaluationen auf die Gesetzgebung werden anhand einzelner Fälle mit unterschiedliche Reichweite (fokussiert auf einzelne Massnahmen, ganzes Gesetz, rechtssoziologische Überlegungen) dargestellt. Sie stammen aus der Schweiz, Deutschland und Portugal.
- Andreas Balthasar (Institut für Politikstudien Luzern und
Lehrbeauftr):
Prämienverbilligung in der Krankenversicherung: eine Evaluation und ihre Folgen - Pierre Guibentif (Faculdade de Direito da Universidade Nova
de Lisboa):
Beobachtung der Rechtsproduktion in Portugal. Nutzen für Evalution und Gesetzgebung - Ralf Kleindiek (Bundesministerium der Justiz, Berlin):
Gelungene Gesetzesevaluation am Beispiel des Gewaltschutzgesetzes und der Zivilprozessordnung in Deutschland - Thomazine von Witzleben (Bundesamt für Justiz, Bern):
Die Auswirkungen der Evaluation des Gleichstellungsgesetzes
Rechtspluralismus und Rechtsdurchsetzung
Moderator/in: Benda-Beckmann (Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung, Halle)
- Ahmed Abd-Elsalam (GSAA - Institut für Orientalistik -
Martin-Luther-):
Rollenspiele in den tribalen Schlichtungssitzungen im Nordsudan – Beobachtungen aus dem Feld - Werner Egli (Kultur- und Sozialanthropologisches Seminar der
Universität Luzern):
Durchsetzung staatlichen Rechts in Nepal bei ethnischen Minoritäten unter Einfluss der Maoisten - Anja Titze (Universität Reims / Erasmus Universität
Rotterdam):
Die Verwirklichung der Rechte indigener Frauen in einem guatemaltekischen Friedensgericht
Staatlichkeit und Sicherheit an den Grenzen des Rechts
Organisator/in: Susanne Krasmann (Institut für Kriminologische Sozialforschung)
Discutant/in: Tobias Singelnstein (FU Berlin, Lehrstuhl f. Kriminologie u. Strafrecht)
In der modernen Konzeption ist Staatlichkeit an Souveränität gebunden, an die rechtlich abgesicherte Hoheitsgewalt innerhalb eines Territoriums, die im Sinne demokratischer Rechtsstaatlichkeit zugleich durch das Recht begrenzt ist. Diese Vorstellung von Staatlichkeit und Recht ist heute noch gültig, aber sie ist keineswegs mehr selbstverständlich. Vielmehr zeugt eine Vielzahl sozialwissenschaftlicher Forschungsprojekte, besonders im Feld der (trans- bzw. internationalen) Sicherheitspolitik, von Irritationen angesichts der Spannung zwischen normativer Erwartung und empirischer Beobachtung. So hat sich das Gewaltmonopol, und mit ihm die Vorstellung einer Einhegung der Gewalt durch das Recht, eher als historisch ephemere Konfiguration, denn als universale Konzeption erwiesen. Begreift man Staatlichkeit nicht von der Frage der Souveränität her, sondern als historisch je spezifische Kristallisationsform von heterogenen Praktiken, so lässt sich von vornherein das Moment der Veränderlichkeit von Staatlichkeit und Recht in den Blick nehmen. An exemplarischen Feldern aus dem Bereich der nationalen wie der internationalen Kriminal- und Sicherheitspolitik: Internationale Polizeieinsätze, Feindstrafrecht, Folter, sowie präventionsorientierter Risikopolitik soll die Perspektive einer Analyse von Staatlichkeit an den Grenzen des Rechts ausgelotet werden.
- Susanne Krasmann (Institut für Kriminologische
Sozialforschung):
Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und die Frage des Politischen - Böhm María Laura ():
Rechtsstaatlichkeit in Deutschland: Über Feinde und Verbrecher vor dem Bundesverfassungsgericht - Sven Opitz (Universität Basel):
Das Risiko der Zukunft: Recht und Exklusion - Lars Ostermeier (Institut für Rechts- und
Kriminalsoziologie):
Travelling Concepts: Policing als Exportschlager?
17:30-19:15
- Das Recht zwischen den Disziplinen - Rechtsforschung als Bewegung?
- Rekonfigurationen des Nationalstaats: Rechtsethnologische Erkundungen
Das Recht zwischen den Disziplinen - Rechtsforschung als Bewegung?
Organisator/in: Michael Wrase (Humboldt-Universität zu Berlin)
Moderator/in: Michael Wrase (Humboldt-Universität zu Berlin)
Die institutionelle Verankerung der Rechtsforschung auf der Schnittstelle zwischen traditionellen und neuen Disziplinen erweist sich als schwierig. Das mitteleuropäische Wissenschaftssystem verlangt traditionell Disziplinarität, auch wenn die Grenzen andernorts brüchig werden. So zeigen nicht zuletzt die US-amerikanische Law and Society-Forschung sowie die socio-legal studies im Vereinigten Königreich, dass eine Kooperation von Sozial-, Kultur- und Rechtswissenschaften nicht nur dauerhaft möglich ist, sondern wissenschaftlich äußerst produktiv und innovativ sein kann – und auch tatsächlich in der Lage ist, ein gemeinsames, interdisziplinär belangvolles und nutzbares Wissen zu erzeugen. Der Workshop widmet sich der Frage, auf welchem Weg eine dauerhafte und gewinnbringende Zusammenarbeit über die Disziplingrenzen hinaus erreicht werden kann.
- Erhard Blankenburg (Vrije Universiteit):
Justizforschung im internationalen Vergleich - Inga Markovits (University of Texas at Austin, School of
Law):
Soziologische Rechtsforschung zwischen den Stühlen: Amateure und Eklektiker - Klaus F. Röhl (Ruhr-Universität Bochum):
Crossover Parsival
Rekonfigurationen des Nationalstaats: Rechtsethnologische Erkundungen
Organisator/in: Gerhard Anders (Ethnologisches Seminar Universität Zürich)
Discutant/in: Shalini Randeria (Ethnologisches Seminar Universität Zürich)
Aktuelle Debatten um Staat und Staatlichkeit zeigen, dass der moderne Nationalstaat vorschnell zum Auslaufmodell erklärt wurde. Die jüngsten Prozesse der Globalisierung haben jedoch zu seiner Rekonfiguration beigetragen: die Grenzen zwischen staatlichen und nicht-staatlichen Institutionen wie Nichtregierungsorganisationen und internationalen Organisationen scheinen immer poröser und stellen eine Herausforderung für die Sozialwissenschaftler, die sich mit dem Phänomen Staat beschäftigen, dar. Die Verwischung dieser Grenzen wirken sich auf vielerlei Weise auf Prozesse der Normsetzung und -durchsetzung aus. Die Ethnologie und insbesondere die Rechtsethnologie, denen in der disziplinären Arbeitsteilung lange die Aufgabe zukam ausser-europäische, vor-moderne und nicht-staatlich organisierte Rechtsordnungen zu erforschen, haben sich seit den 1970er Jahren verstärkt mit dem Recht postkolonialer Staaten und zunehmend auch mit dem industrialisierter westlicher Staaten beschäftigt. Des weiteren wurde die Erforschung transnationaler Normbildungsprozesse durch internationale Organisationen und Entwicklungsvorhaben zu einem wichtigen Schwerpunkt rechtsethnologischer Forschung. Diese Forschungen verfolgen zum einen die Veränderungen staatlicher Strukturen durch transnational agierende Organisationen und internationale Normen, sowie religiösen Rechts, an Hand empirischer Forschung auf lokaler Ebene. Zum anderen relativiert die ethnologische und rechtsethnologische Forschung die Dichotomie zwischen Staat und Gesellschaft. Ethnologische Arbeiten zur bürokratischen Praxis, populären Vorstellungen vom Staat und der Rechtspraxis zeigen auf, dass Modelle des social engineering und Repräsentationen des Staates als analytische Kategorien problematisch sind und daher empirisch erforscht werden müssen. Die Beiträge dieser Arbeitsgruppe werden anhand ethnologischer Fallstudien aus Nordamerika, Afrika und Asien die Relevanz einer ethnologischen und rechtsethnologischen Perspektive für die Erforschung des modernen Nationalstaates und seiner Rekonfiguration unter Einfluss der jüngsten Prozesse der Globalisierung aufzeigen.
- Gerhard Anders (Ethnologisches Seminar Universität
Zürich):
Korruption und staatliches Recht: Einige Überlegungen aus rechtsethnologischer Perspektive - Michaela Pelican (Ethnologisches Seminar Universität
Zürich):
International anerkannte Rechte ‚indigener Völker’ im Widerstreit mit staatlichen Interessen - Bertram Turner (Max Planck Institut für ethnologische
Forschung):
Migration, transnationale Religionen und rechtlich-kulturelle Vielfalt im Nationalstaat - Franz von Benda-Beckmann, Keebet von Benda-Beckmann (Max
Planck Institut für ethnologische Forschung ):
Der Staat in der Gesellschaft: Eine rechtsethnologische Perspektive
Freitag, 5.9.
08:15-10:00
- Narrative über Recht als Schutz
- Rechtliche Regulierung von Familienbeziehungen
- Wirkt Recht?
- Wirkung von Strafrecht
Narrative über Recht als Schutz
Organisator/in: Dominique Grisard (Zentrum Gender Studies)
Als eine weitgehend anerkannte Wirkung und Funktion des Strafrechts gilt der Schutz individueller, materieller Rechtsgüter (Leben, Gesundheit / körperliche Unversehrtheit, Eigentum) durch die Strafandrohung. Umstritten ist, ob darüber hinaus auch ideelle Gemeinschaftsrechtsgüter, also ideologische Werte, und der Staat selbst, d.h. die Instanz, die das Strafrecht definiert und seine Durchsetzung garantiert, mittels Strafrecht geschützt werden sollen bzw., am Maßstab der jeweiligen nationalen Verfassung oder internationaler Abkommen gemessen, geschützt werden dürfen. Darüber hinaus bietet das Recht, oder zumindest das geschriebene Gesetz, nicht nur einen Schutz für die ‚Opfer’, sondern auch für die StraftäterInnen: Der Grundsatz nulla poena sine lege soll das staatliche Strafen für die BürgerInnen, d.h. potentielle StraftäterInnen, berechenbar machen. Die drei Beiträge in dem Panel setzen sich unter folgenden Gesichtspunkten mit Narrativen über Recht als Schutz auseinander: Caroline Wiedmer (Comparative Literary/Cultural Studies) setzt sich vor dem Hintergrund von Kultur, Migration, und Integration mit Female Genital Mutilation (FGM) auseinander. Einen alten Fall von vermeintlich frauenschützender Sondergesetzgebung analysiert Dominique Grisard (Zeithistorikerin): Bis Flugzeugentführungen zu einem öfters genutzten Aktionsmittel insbesondere nahöstlicher Befreiungsbewegungen wurden, kannte das StGB nur die Entführung einer Frau als Straftatbestand, nicht aber die Entführung von Männern. Grisard zeigt, wie eine Ausweitung des Schutznarrativs die Gesetzesänderungen der frühen 1980er-Jahre begleitete. Detlef Georgia Schulze (PolitikwissenschaftlerIn) analysiert die Widersprüche, die auftreten, wenn politische Konflikte mittels anti-„terroristischer“ Sondergesetzgebung ausgetragen werden. Für die Beschuldigten bedeutet dies, daß ihnen der gleiche Schutz des Gesetzes entzogen wird; andererseits liegt darin eine Anerkennung des politischen Charakters des Konflikts. Der „Terrorismus“-Diskurs wird als Narration analysiert, die diesen Widerspruch zwischen Ent-Politisierungs-Interessen und Verweigerung der gleichen Anwendung des Strafrechts versöhnen soll.
- Dominique Grisard (Zentrum Gender Studies):
„Terrorismus“, Schutz und Geschlecht. Entführung und Geiselnahme im schweizerischen Strafrecht - Detlef Georgia Schulze (FU Berlin):
Wen schützt das Gesetz? - Caroline Wiedmer (Franklin College):
Konzeptionalisierungen von Schutz in Gesetzestexten zu Female Genital Mutilation
Rechtliche Regulierung von Familienbeziehungen
Moderator/in: Heike Schulze (Alice Salomon Hochschule Berlin)
- Christine Baur, Caroline Voithofer, Natalie Prantl
(Gleichbehandlungsanwaltschaft/Uni Innsbruck):
Die Wirkung(en) rechtlicher Normen auf die Beziehung zw Unterhaltsberechtigten und -verpflichteten - Manfred Joebgen (Institut für pädagogische
Diagnostik):
Deautonomisierung des Arbeitsbündnisses in der pädagogischen Praxis - Andreas Jud (Hochschule Luzern - Soziale Arbeit):
Prozessverläufe professionellen Handelns im schweizerischen zivilrechtlichen Kindesschutz - Adelheid Kühne (Leibniz Universität Hannover, Institut für
Soziolo):
Umgangsrecht und Umgangsrechtsverweigerung - ein forensisch-psychologisches Problem nach der Kindsch
Wirkt Recht?
Moderator/in: Stefan Machura (Bangor University)
- Reinhard Damm (Universität Bremen, Fachbereich
Rechtswissenschaft):
Wie wirkt "Nichtrecht"? Genesis u. Geltung privater Regeln am Bsp. medizinischer Professionsnormen - Armin Höland (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg,
Jurist):
Wie wirkt Rechtsprechung? - Stefan Jensen ():
Wie wirkt Recht? Hängt die Wirkung des Rechts von Geld, Macht, Einfluß, Wertbindungen ab? - Michael Rodi (Universität Greifswald):
Die Wirksamkeit von Recht als Element guter Gesetzgebung - Eine interdisziplinäre Herausforderung -
Wirkung von Strafrecht
Moderator/in: Arthur Kreuzer (Prof. em. Univ. Gießen)
- Roland Becker-Lenz, Silke Müller (Fachhochschule
Nordwestschweiz, Hochschule für Soz):
Die Verbindung von Therapie bzw. Pädagogik und Strafe im Massnahmenvollzug
10:15-12:00
- Die Macht der Symbole
- Frieden und kollektive Konflikte
- Geschlecht und Recht
- Verbot von Gewalt in der Erziehung
Die Macht der Symbole
Organisator/in: Klaus F. Röhl (Ruhr-Universität Bochum)
Discutant/in: Hubert Rottleuthner (Freie Universität Berlin)
Die Beschäftigung mit Symbolen hat in den sog. Kulturwissenschaften große Attraktivität gewonnen. In der Rechtssoziologie ist zwar oft von Symbolen die Rede. Das geschieht jedoch mehr oder weniger beiläufig und untechnisch. Jedenfalls verbirgt sich hinter solcher Rede keine ausgearbeitete Symboltheorie. Andererseit gibt es in der Rechtssoziologie einen Bedarf. Normen sind regelmäßig als Texte gefasst oder lassen sich jedenfalls sprachlich formulieren. Um solche Normen herum existiert jedoch ein Universum von Bedeutungen, die nicht nur an Texte, sondern auch an Orte oder Gegenstände, bestimmte Wortfolgen, Handlungen oder Bilder anknüpfen. Es besteht die Hoffnung, solche Bedeutungen mit dem Symbolbegriff einzufangen. Das soll in drei Referaten aus ganz unerschiedlichen Blickwinkeln geschehen.
- Jochen Dreher (Universität Konstanz -- Fachbereich
Geschichte und):
Zur Wirkungsweise von Kollektivsymbolik im Recht – Differenzkonstitution symbolischer Macht - Jens Newig (Universität Osnabrück, Lehrstuhl
Stoffstrommanagem):
Machtaspekte von Symbolik in der Gesetzgebung - Klaus F. Röhl (Ruhr-Universität Bochum):
Symboltheorie für die Rechtssoziologie
Frieden und kollektive Konflikte
Moderator/in: Christian Boulanger (Humboldt-Universität zu Berlin)
- Cordelia Koch ():
Verfassung und Frieden- eine methodische Herausforderung - Julie Trappe (Universität Heidelberg, Historisches
Seminar):
Recht zwischen Geschichte und Erinnerung
Geschlecht und Recht
Moderator/in: Ulrike Spangenberg (Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Frauen- und Genderforschung)
- Susann Bräcklein (wiss. Mitarbeiterin,
Bundesverfassungsgericht):
Ehe und Geschlecht: Transsexuelle als Verfassungsproblem - Annette Silvia Gille ():
Intersexualität als Herausforderung für die rechtlich fixierte Zweigeschlechtlichkeit - Sushila Mesquita ():
Normalisierende und subjektkonstituierende Effekte des Rechts am Beispiel des Partnerschaftsgesetzes - Barbara Willenbacher (Juristische Fakultät der Leibniz
Universität Hannover):
Die Umgestaltung des Geschlechterkontrakts im nachehelichen Unterhaltsrecht der BRD
Verbot von Gewalt in der Erziehung
Organisator/in: Kai-D. Bussmann (Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)
- Kai-D. Bussmann (Juristische und
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg):
Ergebnisse einer europäischen Studie zu den Auswirkungen eines Verbots von Gewalt in der Erziehung - Claudia Erthal (Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche
Fakultät, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg):
Auswirkungen eines Verbots von Gewalt in der Erziehung - Bedeutung von Information und Aufklärung - Andreas Schroth (Juristische und
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg):
Auswirkungen eines Verbots von Gewalt in der Erziehung – Multivariate Analysen zur Wirksamkeit
13:00-14:45
- Rekonstruktion der Individualrechte
- Staatliche Kontrolle und (symbolische) Gesetzgebung?
- Vertragssoziologie
- Wissensrezeption in Rechtskontexten
Rekonstruktion der Individualrechte
Moderator/in: Reinhard Kreissl (IRKS, Wien)
- Olaf Deutschbein, Sabine Frerichs (Bundesministerium des
Innern; Univ. Helsinky):
Law Goes Neuro: Wie kommt das Recht ins Hirn? - Stefan Krauth, Malte Büchs ():
Konjunkturen der Regierbarkeit: Das Rechtssubjekt zwischen Selbst- und Fremdverwaltung - Urs Marti (Universität Zürich, Philosophisches
Seminar):
Sklaven und Gentlemen – Begründungen des Primats negativer Freiheitsrechte - Juliane Ottmann (Katholieke Universiteit Brussel,
Juristische Fakultät):
Solidarität und Exklusion. Zum Paradigmenwechsel im Wohlfahrtsstaat
Staatliche Kontrolle und (symbolische) Gesetzgebung?
Moderator/in: Arno Pilgram (Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie, Wien)
- Michael Jasch (Johann W. Goethe-Universität Frankfurt a.M.,
Insti):
Das Strafrecht im Wohnzimmer: Symbolisches Recht - Karl-Ludwig Kunz (Universität Bern):
Zu einigen Problemen der Wirksamkeitserwartung von Recht - Arthur Kreuzer, Tillmann Bartsch (Institut für Kriminologie,
Justus-Liebig-Universit):
Über Risiken und Nebenwirkungen vorschneller Gesetze zur Sicherungsverwahrung - Simone Seifert (Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche
Fakultät, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg):
„Behandlungspflicht“ von Sexualstraftätern - nur symbolische Gesetzgebung?
Vertragssoziologie
Moderator/in: Klaus F. Röhl (Ruhr-Universität Bochum)
- Lorenz Kähler (Universität Göttingen):
Zur Wirkung abdingbaren Rechts - Sigrid Quack (Max Planck Institut für
Gesellschaftsforschung):
Governance durch Praktiker: Vom privatrechtlichen Vertrag zur transnationalen Rechtsnorm - Thomas Raiser (Humboldt Universität zu Berlin):
Soziologie des Vertrags und des Vertragsrechts - Gerhard Struck (Universität Hamburg, Fakultät für
Rechtswissenscha):
Instrumentalisierung verschiedener Wirkungsformen von Recht in einem Rechtsdokument
Wissensrezeption in Rechtskontexten
Organisator/in: Michelle Cottier (Universität Basel)
Moderator/in: Andrea Büchler (Universität Zürich)
Gesetzgebung, Rechtsprechung und Rechtswissenschaft können sich immer weniger auf einen rein rechtswissenschaftlichen Fachdiskurs beschränken. Insbesondere sozialwissenschaftliches Wissen, das rechtliche Annahmen über die „Normalverhältnisse“, über soziale Tatsachen, über die Akzeptanz des geltenden Rechts oder die Wirkungsweise von Recht in Frage stellt, muss zur Kenntnis genommen werden. Im Rahmen der Session werden zunächst Überlegungen dazu angestellt, inwiefern eine solche Aufnahme sozialwissenschaftlicher Diskurse in den Rechtsdiskurs überhaupt gelingen kann, was also das Recht zu wissen bereit ist. Sodann wird anhand von spezifischen Rechtskontexten aufgezeigt, wie die Debatten zum demographischen Wandel und zur Pluralisierung der Familienformen im Rahmen von Rechtspolitik und Rechtswissenschaften verhandelt werden.
- Susanne Baer (Humboldt Universität zu Berlin):
„Der demografische Wandel“ und das Recht - Michelle Cottier (Universität Basel):
Soziologisches Wissen in Debatten um die Reformbedürftigkeit des Erbrechts - Doris Lucke (Universität Bonn):
Was weiß Recht?
15:00-16:45
- Arbeit
- Globalisierung und globalisiertes Recht
- Theoretische Perspektiven
- «Legal Opportunity Structures» und Rechtsmobilisierung für Lohngleichheit
Arbeit
Moderator/in: Kurt Pärli (Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften)
- Olaf Deutschbein (Bundesministerium des Innern):
Do Institutions make a Difference? Statistical Evidence on Compliance with International Labour Law - Andrea Ritschel (Martin-Luther-Universitaet,
Halle-Wittenberg):
Die Rolle der Arbeitnehmer im betrieblichen Arbeitsschutzmanagement in Italien - Florian Schramm, Aleksandra Worobiej (Universität
Hamburg):
Der deutsche Kündigungsschutz aus der Perspektive der Personalverantwortlichen
Globalisierung und globalisiertes Recht
Moderator/in: Gralf-Peter Calliess (Universität Bremen)
- Torsten Decker (Universität Bielefeld):
Das Guantanamo der Gesellschaft - Thomas Dietz (Universität Bremen, Sonderforschungsbereich
597 „Staatlichkeit im Wandel"):
Wie wirkt Recht in globalisierten Austauschprozessen? - Britta Leisering (Universität Bielefeld, Fakultät für
Soziologie):
Zur (In)Effizienz des Weltrechts, Zugang zu Menschenrechtsschutz in politisch kontrollierten Räumen
Theoretische Perspektiven
Moderator/in: Urs Marti (Universität Zürich)
- Manfred Aschke (Justus-Liebig-Universität Gießen):
Abstraktion und Konkretisierung im modernen Recht - Kristoffel Grechenig, Martin Gelter (Universität St.
Gallen):
Divergente Evolution des Rechtsdenkens - Von amerikanischer Rechtsökonomie und deutscher Dogmatik - Jan Hildebrandt, Martin Bühler (Technische Universität
Hamburg Harburg):
Die ambivalente Funktion des Dritten bei der Erwartungsbildung in Konfliktsystemen - Reiner Koll (Berlin):
Wirklichkeit der Rechtssoziologie - Zwischen Affirmation und Reflexion
«Legal Opportunity Structures» und Rechtsmobilisierung für Lohngleichheit
Organisator/in: Gesine Fuchs (Universität Basel)
Moderator/in: Kathrin Arioli (Fachstelle für Gleichstellung des Kantons Zürich)
Discutant/in: Sabine Berghahn (Otto Suhr Institut, Freie Universität Berlin)
In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist Gleichheit zwischen Frauen und Männern, und insbesondere Lohngleichheit, als «Leitnorm der Moderne» umfassend kodifiziert. Es bestehen aber jeweils unterschiedlich große gender pay gaps. Dabei verfügen die Länder als zentraleuropäische Staaten über ähnliche Geschlechterregime und Traditionen des Wohlfahrtsstaates. Deren Grundlage, das männliche Ernährermodell, ist ökonomisch, politisch und soziokulturell unter Druck geraten und erodiert. Damit öffnen sich neue Möglichkeiten für umfassende Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern, aber es entstehen auch neue Hindernisse. Im Panel soll es um die Einflüsse verschiedener struktureller Faktoren auf die juristische und diskursive Mobilisierung des Rechts für Lohngleichheit gehen. Dazu gehören die länderspezifischen legal opportunity structures, konzeptionell dem Paradigma der politischen Gelegenheitsstrukturen aus der Bewegungsforschung entlehnt: Bis 2006 fehlendes umfassendes Antidiskriminierungsgesetz in Deutschland, schweizerisches Gleichstellungsgesetz ab 1996 mit Schlichtungsverfahren, Gleichstellungsgesetz und besondere Institutionen für Gleichbehandlung in Österreich seit 1979. Weitere Einflüsse stellen Sozial- und Steuerrecht, sozio-ökonomische Rahmenbedingungen und schließlich soziokulturelle Vorstellungen von Gerechtigkeit, Gleichheit und Funktionen des Staates dar. Welche Strukturen hindern, welche fördern eine Mobilisierung des Rechts? Lassen sich positive Effekte der Mobilisierung des Rechts auf die tatsächlichen Geschlechterverhältnisse beobachten oder bleibt das Recht ein «hohles Versprechen»? Das Panel ist offen für Beiträge zu allen Aspekten der Gelegenheitsstrukturen. Besonderes Anliegen ist eine produktive Verknüpfung empirischer Forschungsergebnisse und Reflektionen aus der Beratungspraxis. Idealerweise sollen Konsequenzen und Perspektiven für die Umsetzung der Gleichheit zwischen Frauen und Männern diskutiert werden.
- Gesine Fuchs (Universität Basel):
Legal Opportunity Structures und Lohngleichheit. Die Schweiz und Deutschland im Vergleich - Sandra Konstatzky (Gleichbehandlungsanwaltschaft):
Entgeltgleichheit und Gleichbehandlungsanwaltschaft in Österreich - Doris Liebscher (Antidiskriminierungsbüro Sachsen/ Leipzig
und Univ):
Mit Antidiskriminierungsrecht gegen das German Gender Pay GAP? Erfahrungen aus der Beratungspraxis
17:00-18:45
- Rechtskulturen im Konflikt: Zur Analyse eines „clash of legal cultures“
- Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung: Was haben sie geleistet - Wohin führt der Weg?
Rechtskulturen im Konflikt: Zur Analyse eines „clash of legal cultures“
Organisator/in: Werner Gephart (Universität Bonn)
Moderator/in: Werner Gephart (Universität Bonn)
Im Zuge von Globalisierungsprozessen rücken auch normative Kulturen näher aneinander, so dass sich Fragen nach der universale Geltung von Recht mit neuer Dringlichkeit stellen, aber auch weiter komplizieren. Parallel hierzu ist aber auch ein Rückzug auf lokale normative Ordnungen zu beobachten, die in ihren partikularen Tendenzen noch verschärft werden, wenn sie sich auf eine religiöse Geltungsgrundlage stellen. Sowohl die Hemmnisse einer Universalisierung von Rechtsvorstellungen als auch der Zugang zu der Eigenart partikularer Rechtsbilder bleiben dabei im Dunkel, wenn sie ausschließlich unter einer juristischen Perspektive behandelt werden; hier wäre ein neuer kulturwissenschaftlicher Zugang zum Recht erforderlich. Dies bedeutet, Recht nicht nur als ein Normensystem zu begreifen, sondern als eine symbolisch und rituell vermittelte normative Ordnung der Rechtsgemeinschaft, die in starkem Maße durch religiös geprägte Weltbilder bestimmt ist. Dieser Tatbestand kann mit dem Begriff der „Rechtskulturen“ bezeichnet werden. Lässt sich vor diesem Hintergrund die These vom clash of civilizations auf das Recht übertragen? Liegt der Grund jenes Kampfes der Kulturen womöglich weniger in den um knappe Identitätsressourcen konkurrierenden Religionen als vielmehr auch in der Differenz von Rechtskulturen, insbesondere wenn sie zu einem juridischen Fundamentalismus neigen? Und welche Rolle spielt hierbei am Ende doch die Differenz von religiös fundierten Weltbildern, auch wenn sie über pragmatische Interessenlagen des internationalen Wirtschaftsrechts und Völkerrechts scheinbar nahtlos verklammert werden? Liegen darin neue Grenzen der Wirksamkeit des Rechts? Diese Fragen bedürfen einer nicht nur vergleichenden, sondern auch transdisziplinären Rechtsforschung, die einen Einblick in die multiplen Verflechtungen des Rechts in religiös geprägten Kulturen voraussetzt, wie ihn nur der Experte der jeweiligen Zivilisationskreise aufbringt. In der Session stehen daher die Fragestellungen einer Forschergruppe an der Universität Bonn im Vordergrund, in der eine kulturwissenschaftlich orientierte Rechtssoziologie mit den Kompetenzen und Perspektiven regional bezogener Wissenschaften in vergleichender Absicht zusammenwirkt.
- Stephan Conermann (Institut für Orient- und
Asienwissenschaften (IOA)):
Rechtspluralismus in asiatischen Gesellschaften - Überlegungen zu einem Forschungsprogramm - Werner Gephart (Institut für Politische Wissenschaft und
Soziologi):
Eine idealtypische Profilierung von Rechts- und Geltungskulturen im Werk Max Webers - Raja Sakrani (Paris / Bonn):
Konflikt der Rechtskulturen in ex-kolonialen Gesellschaften: Die Rolle des islamischen Rechts - Daniel Witte (Institut für Politische Wissenschaft und
Soziologie):
Force du droit und Wirksamkeit des Rechts. Eine Bourdieu´sche Perspektive
Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung: Was haben sie geleistet - Wohin führt der Weg?
Organisator/in: Josef Estermann (FU Berlin, Universität Luzern)
Moderator/in: Boris Boller (FH Bern)
Die Rechtssoziologie und die Rechtstatsachenforschung, in neuerer Terminologie Rechtswirklichkeitsforschung, haben eine lange Tradition als Wissenschaft, deren prakische Bedeutung und Verwendungs- bzw. Bewährungsfähigkeit aber immer wieder in Frage gestellt wurde. Was sind ihre Grundvoraussetzungen, was hat sie eigentlich geleistet, wozu ist sie fähig und wie sieht ihre Zukunft aus? Als erster widmet sich Hubert Rottleuthner der empirisch zu beantwortenden Frage nach der Kausalität, dem Zusammenhang von Recht und Rechtsbefolgung. Dann analysiert Matthias Mahlmann das Subjekt im Recht. Josef Estermann problematisiert die verbreiteten, zum Teil naiven Vorstellungen von Interdisziplinarität. Zum Abschluss tritt Marc Amstutz für eine systemtheoretische Perspektive ein.
- Marc Amstutz (Universität Fribourg):
Recht als europäische Anomalie? Was Corporate Social Responsibility über ein Weltrecht lehrt - Josef Estermann (Freie Universität Berlin, Universität
Luzern):
Ist die Verbindung von Recht und Soziologie eine Chimäre? - Matthias Mahlmann (Universität Zürich):
Das Subjekt in der Reflexion der Rechtssoziologie - Hubert Rottleuthner (FU Berlin, Institut für
Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung):
Kausalität und Recht
19:15 Abendveranstaltung
Organisator/in: Programmkommission ()
Abendveranstaltung des Kongresses
Am Freitag, den 5. September findet die Abendveranstaltung des Kongresses im traditionsreichen Luzerner Rütli-Saal statt.
Während der Abendveranstaltung findet die Verleihung des Christa-Hoffmann-Riem-Preis für "Recht und Gesellschaft" statt. Anschliessend wird ein opulentes Abendessen serviert und die Gruppe Jazztune sorgt für die musikalische Unterhaltung.
Für die Teilnahme wird zusätzlich zu den Kongressgebühren ein Unkostenbeitrag von 60 CHF / 40 Euro bzw. 30 CHF / 20 Euro (ermäßigt) erhoben.
Samstag, 6.9.
08:15-10:00
- Antidiskriminierungsrecht in der Rechtswirklichkeit
- Rechtsgeschichte
- Sozialhilfegesetz des Kantons Bern: Zwischen New Public Management und Wandel in der Sozialpolitik
- West-, Mittel- und Osteuropa
Antidiskriminierungsrecht in der Rechtswirklichkeit
Organisator/in: Michael Wrase (Humboldt-Universität zu Berlin)
Moderator/in: Sandra Lewalter (Genderkompetenzzentrum, Humboldt-Universität zu Berlin)
Discutant/in: Doris Liebscher (Antidiskriminierungsbüro Sachsen)
- Alexandra Caplazi, Annette Lichtenauer (Fachhochschule
Nordwestschweiz):
Wirkung von Antidiskriminierungsrecht bei Behinderung: „Supported employment“, Quote und andere Maßnahmen - Alexander Klose (Institut für Rechtssoziologie und
Rechtstatsachenforschung, FU Berlin):
Wie wirkt Antidiskriminierungsrecht? - Mitra Razavi (Doktorantin der Universitaet Bremen,
Fachbereich Rechtswissenschaften ):
Diskriminierung auf Grund der Rasse oder wegen ethnischer Hintergründe auf dem Dienstleistungssektor
Rechtsgeschichte
Moderator/in: Boris Boller (PH Bern)
- Diemut Majer, Wolfgang Hoehne ():
Recht und Wirklichkeit am Beispiel der Rechtsstellung der Frauen- rechtsgeschichtliche Betrachtungen - Olaf Meuther (./.):
Entwicklung und Bedeutung des Reichsvereinsgesetz 1908 - Alexandra Ortmann (Universität Göttingen):
Recht im täglichen Wandel – das Beispiel der Reichsstrafprozessordnung 1879-1924
Sozialhilfegesetz des Kantons Bern: Zwischen New Public Management und Wandel in der Sozialpolitik
Organisator/in: Marianne Schwander (Berner Fachhochschule, Fachbereich Soziale Arbeit)
Moderator/in: Daniel Kettiger ()
Am 11. Juni 2001 beschloss der Grosse Rat des Kantons Bern ein neues Sozialhilfegesetz (SHG), welches am 1. Januar 2002 in Kraft trat und das alte Gesetz vom 3. Dezember 1961 über das Fürsorgewesen ablöste. Das neue Sozialhilfegesetz entstand im Spannungsfeld von verschiedenen grundlegenden Entwicklungen: - Gesetzesevaluation: Das Sozialhilfegesetz war das erste Gesetzeswerk im Kanton Bern, das auf der Grundlage von retrospektiven Gesetzesevaluationen entstand und somit die Chance des Lernens aus der Vergangenheit für die Zukunft hatte. Das neue bernische Sozialhilfegesetz stützte sich teilweise auf die im Rahmen des Projekts "Aufgabenteilung Kanton – Gemeinden" gemachten Untersuchungen ab. Zudem wurde der gesamte Bereich der Sozialhilfe (Sozialhilfe i.e.S., Jugendhilfe, Altenhilfe, etc.) im Rahmen des Projekts "Integrale Überprüfung der Fürsorge (IÜF)" umfassend untersucht. -Wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV): Das Sozialhilfegesetz entstand während der Konzeptphase des Verwaltungsreformprojekts „Neue Verwaltungsführung NEF 2000“. Anders als die meisten anderen Kantone setzte der Kanton Bern in seinem WoV-Projekt auch auf die Wirkungsorientierung der Gesetzgebung. Es entstand ein verwaltungsinternes Fachhandbuch , und der Entwurf des Sozialhilfegesetzes wurde hinsichtlich seiner Wirkungsorientierung durch eine Expertengruppe geprüft. - Wandel in der Sozialpolitik: In die Entstehungszeit des Sozialhilfegesetzes fiel einerseits die Anerkennung eines grundrechtlichen Anspruches auf ein Existenzminimum durch das Bundesgericht und andererseits eine Tendenz zur vermehrten Forderung von Eigeninitiative bei Sozialhilfeabhängigen. Die Session geht der Frage nach, welche Wirkungen das Sozialhilfegesetz nach dem Willen des Gesetzgebers in diesem Spannungsfeld erzeugen sollte und was es hinsichtlich Wirkungsorientierung und Wirkung leisten kann bzw. auch leistet.
- Daniel Kettiger ():
Das Sozialhilfegesetz im Zeichen der Wirkungsorientierten Gesetzgebung - Marianne Schwander (Berner Fachhochschule):
Entstehung des Sozialhilfegesetzes im Spannungsfeld von Evaluation und Wandel in der Sozialpolitik - Regula Weissmüller ():
Wie wirkt das Sozialhilfegesetz? Evaluation des Steuerungssystems der institutionellen Sozialhilfe
West-, Mittel- und Osteuropa
Moderator/in: Christian Boulanger (Humboldt-Universität zu Berlin)
- Sabine Frerichs (Centre of Excellence in the Foundations of
European Law and Polity):
‚Grenzenlose’ Integration durch Recht?`Zur Soziologie der europäischen Rechtsgemeinschaft - Vera Giryaeva (Russische Akademie der Wissenschaften,
Moskau):
Entwicklung des Umweltrechts in Russland: Die kultursoziologische Sicht - Florian Grötsch (Universität Erfurt):
Die Bedeutung von Recht für die Institutionalisierung von Religion auf EU Ebene
10:15-12:00
- Citizen by Proxy – Entwicklungstendenzen der rechtlichen Stellvertretung
- Legitimation von Recht
- Rechtsbewusstsein und Rechtsgefühl
- Sozialrecht zwischen Schutz und Freiheitsbeschränkung
Citizen by Proxy – Entwicklungstendenzen der rechtlichen Stellvertretung
Organisator/in: Reinhard Kreissl (Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie, Wien)
Der rechtliche Stellvertreter ist eine klassische Figur des modernen Rechtsstaats. Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare erfüllen traditionell die Aufgabe, in komplexeren Transaktionen die Interessen ihrer Klienten wahrzunehmen. Neben diesen Experten entstehen zusehends neue Rollen, in denen die Wahrnehmung individueller Rechte und die Erledigung von Rechtsgeschäften i.w.S. an Stellvertreter delegiert werden. Typische Beispiele sind hier etwa Kinderanwälte in Familienrechtsverfahren, Patientenanwälte, Heimbewohnervertreter oder Sachwalter, deren Aufgabe es ist, in lebensweltlichen Kontexten die Rechte ihrer Klientel wahrzunehmen. Neu ist hier, dass zum einen Bereiche, die bisher dem unmittelbaren rechtlichen Zugriff entzogen waren, wie etwa die Familie, jetzt als rechtlich strukturierte Handlungszusammenhänge begriffen werden, in denen die Akteure rechtlich definierte und durchsetzbare Ansprüche haben; zum anderen, dass Individuen, bei denen aufgrund ihrer körperlich-geistigen Verfassung die Kompetenz zur Wahrnehmung ihrer Rechte infrage gestellt wird, ein gesetzlich definierter Rechtsvertreter zugeordnet wird. Diese Entwicklung lässt sich in unterschiedlicher Hinsicht analysieren: unter dem Gesichtspunkt der Bearbeitung von Nebenfolgen epochaler Verrechtlichungsschübe, unter dem Gesichtspunkt der Reaktion des Wohlfahrtsstaats auf Prozesse der sozialen Differenzierung und ökonomischen Fragmentierung und unter dem Gesichtspunkt einer semantischen Verschiebung im Bedeutungsgehalt der rechtsstaatlichen Grundbegrifflichkeit: was macht ein kompetentes Mitglied einer Rechtsgemeinschaft aus? Beiträge, die entweder die verschiedenen empirischen Bereiche, in denen die Entwicklung einer Citizenship by Proxy zu beobachten sind, und/oder mögliche rechtssoziologische und –theoretische Erklärungsansätze für diese Entwicklung diskutieren, sollen im Rahmen der Arbeitsgruppe vorgestellt werden.
- Dietrich Engels, Regine Köller (Institut für Sozialforschung
und Gesellschaftspolitik):
Betreuungsrecht - Entwicklungen der rechtlichen Stellvertretung in Deutschland - Knut Papendorf (Institutt for kriminologi og rettssosiologi,
Universitetet i Oslo):
Verrechtlichung und Rechtswirkung im norwegischen Sozial- und Patientenrecht - Christa Pelikan (Institut für Rechts- und
Kriminalsoziologie, Wien):
Der österreichische ‚Kinderbeistand’ als ein hybrides Vertretungsmodell - Arno Pilgram (Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie,
Wien):
Sachwalterrecht lokal – Variablen der Anregung rechtlicher Stellvertretung
Legitimation von Recht
Moderator/in: Barbara Heitzmann (Institut für Sozialforschung Frankfurt (Main))
- Boris Boller (PH Bern):
Legitimations- und Relativierungsstrategien von Rechtsnormen am Beispiel von GwG und BetmG - Matias Dewey (Universität Rostock):
Failed Procedures - Samantha Lottenbach, Josef Estermann (Universität Luzern,
Juristische Fakultät):
Staatliches Gewaltmonopol und perzipierte Legitimität - Stephan Meyer, Mattias G. Fischer (Universität
Erfurt):
Heiligt der (rechtliche) Zweck die Mittel?
Rechtsbewusstsein und Rechtsgefühl
Moderator/in: Stefan Machura (Bangor University)
- Philip Conradin (Universität Bern):
Recht und Rechtsgefühl: Pierre Bourdieu zwischen Recht, Habitus und Moralbewusstsein - Julia Hänni (Universität Zürich):
Recht und Wertgefühl - Regula Imhof (Universität Bern, Institut für
Erziehungswissenschaft):
Gesetzestreue und ihre Auswirkungen - Stefan Machura (Bangor University):
Wie erleben die Deutschen das Recht?
Sozialrecht zwischen Schutz und Freiheitsbeschränkung
Organisator/in: Peter Mösch Payot (Hochschule Luzern - Soziale Arbeit)
Moderator/in: Peter Voll (Schweizerisches Forum für Migrationsstudien NE)
Autonomie und Selbstbestimmung sind im Freiheitsprinzip wurzelnde, verfassungsrechtlich verankerte Zielsetzung staatlicher Tätigkeit. Die Schweizerische Rechtsordnungen kennen eine Vielzahl von rechtlichen Normierungen, welche die Einschränkung der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger (durch Entzug einer bestimmten Berechtigung) legitimieren. Ein Teil dieser Freiheitsbeschränkungen hat (formell) zum Ziel, Persönlichkeits- verletzungen von (anderen) Rechtsunterworfenen abzumildern und zu verhindern. Beispiele dafür sind Normen wie der zivilrechtliche Kindesschutz, polizeirechtliche Normen wie die Wegweisung zum Schutz vor häuslicher Gewalt oder die privatrechtlich verankerten Persönlichkeitsschutz- und Diskriminierungsschutznormen. Diesen Normen ist die Struktur gemeinsam, mittels Instrumenten der Freiheitsbeschränkung (für die einen) gleichzeitig Schutz und Zielsetzungen der Freiheit (für andere) zu verfolgen. Alle Normen dieses Typus unterstehen der Entwicklung, dass sowohl die Zielsetzung des Schutzes der Rechtssubjekte als auch die Legitimation und Bereitschaft zum Ausschluss von Rechtspositionen und zur Beschränkung der Freiheit an Bedeutung zu gewinnen scheinen. Das Panel hat zum Ziel, das Changieren des eingreifenden Sozialrechts zwischen Schutzzielen und Freiheitsbeschränkung und dessen Bedeutungsgewinn an verschiedenen Beispielen der Schweizerischen Rechtsordnung auszuleuchten. Es bietet Gelegenheit, die an verschiedenen Orten des Rechtssystems zu beobachtende, strukturell ähnliche Entwicklungen miteinander zu vergleichen und auf ihre möglichen gemeinsamen Ursachen hin zu diskutieren.
- Andreas Abegg (Universität Fribourg):
Das Recht der kooperierenden Verwaltung - Karine Lempen (Universität Genf):
Ausschluss durch Kündigung als Diskriminierungsschutz im Arbeitsvertragrecht - Peter Mösch Payot (Hochschule Luzern - Soziale
Arbeit):
Der Kampf gegen häusliche Gewalt zwischen Schutz und Freiheitsbeschränkung - Roland Stahl (Hochschule Luzern - Soziale Arbeit):
Anreize oder Sanktionen in der Sozialhilfe: ‚New Paternalism’ und ‚Soziale Inklusion’
13:00-14:45
- Antidiskriminierungsrecht und Sozialpolitik
- Integration durch Recht?
- Menschenrechte und Demokratie
- Vor Gericht
Antidiskriminierungsrecht und Sozialpolitik
Organisator/in: Kurt Pärli (Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften)
Moderator/in: Michelle Cottier (Universität Basel)
In dieser Session diskutieren wir die Frage nach den Möglichkeiten und den Grenzen des Antidiskriminierungsrechts als Mittel der Sozialpolitik. Wir setzen uns grundsätzlich mit dem Gleichheitsbegriff auseinander (formale bzw. materielle Gleichheit, Matthias Mahlmann) und diskutieren die sozialpolitischen Implikationen ausgewählter Konzepte des Antidiskriminierungsrechts anhand des Beispiels der indirekten Diskriminierung (Christa Tobler). Schliesslich fragen wir, wieweit sich Antidiskriminierungsrecht als Alternative oder zumindest Ergänzung herkömlicher und neuerer sozialstaatlicher Massnahmen eignet (Kurt Pärli).
- Matthias Mahlmann (Universität Zürich):
Gleichbehandlungsrecht zwischen Gleichheit und Gerechtigkeit - Kurt Pärli (Zürcher Hochschule für angewandte
Wissenschaften):
Diskriminierungsrecht als sozialstaatliche Alternative? - Christa Tobler (Europainstitute der Universitäten Basel und
Leiden):
Sozialpolitische Implikationen des Verbots der indirekten Diskriminierung
Integration durch Recht?
Organisator/in: Barbara Heitzmann (Institut für Sozialforschung Frankfurt am Main)
Moderator/in: Barbara Heitzmann (Institut für Sozialforschung Frankfurt am Main)
In der gegenwärtigen Rechtsentwicklung lassen sich Tendenzen einer zunehmenden Individualisierung beobachten. Die neue Sozialgesetzgebung stellt „Eigenverantwortung“ und „(Selbst-)Aktivierung“ der Leistungsempfänger in den Mittelpunkt ihrer Programmatik. Die Bedürftigkeit der in Notlage geratenen Mitglieder der Gesellschaft wird diesen mehr und mehr selbst zugeschrieben, wobei strukturelle Probleme des Arbeitsmarktes in den Hintergrund treten. Ebenso stellt sich beim gegenwärtig geltenden Arbeitsrecht die Frage, ob dieses angesichts der wachsenden Vielfalt der Beschäftigungsverhältnisse noch die Konflikte der Arbeitswelt moderieren kann. Zu fragen ist, welche Rolle und Funktion der Arbeitsgerichtsbarkeit bei den Veränderungen der Arbeitswelt zukommt? Im Strafrecht wird derzeit der Anspruch auf Reintegration des Straftäters aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zurückgestellt, was zur Folge hat, dass allein die Zurechnung strafrechtlicher Schuld an den Täter ins Zentrum gerückt und Kriminalität immer weniger als Ausdruck sozialer Konfliktlagen betrachtet wird. Auch im Bereich des Verwaltungsrechts wird ein Bedeutungsverlust rechtsförmlicher Verfahren diskutiert. Am Beispiel der Stadtplanung zeigt sich, wie Privatisierung und Formen des Public-Private-Partnership Entscheidungsprozesse informalisieren. Dabei wird gleichzeitig an die zivilgesellschaftliche Verantwortung der Bürger/innen appelliert und mit Beteiligungsformen experimentiert, die zum Teil weit über die Vorgaben des Baurechts hinausweisen. Kann das Recht in der modernen Gesellschaft noch eine Integrationskraft entfalten? Gewinnen die Gesellschaftsmitglieder durch die Individualisierungstendenzen in der Rechtsentwicklung mehr Handlungsspielräume und Autonomie? Die Diskussion wird durch vier Beiträge angeregt, die auf unterschiedliche Erfahrungshorizonte im Umgang mit Recht abheben. Kann das Recht in der modernen Gesellschaft noch eine Integrationskraft entfalten? Gewinnen die Gesellschaftsmitglieder durch die Individualisierungstendenzen in der Rechtsentwicklung mehr Handlungsspielräume und Autonomie? Die Diskussion wird durch vier Beiträge angeregt, die auf unterschiedliche Erfahrungshorizonte im Umgang mit Recht abheben.
- Barbara Heitzmann (Institut für Sozialforschung Frankfurt
(Main)):
Laienurteile über Verantwortung und Schuld - Wolfgang Ludwig-Mayerhofer (Universität Siegen):
Individualisierung und Integration im neuen Arbeitsmarktregime der Bundesrepublik Deutschland - Chantal Magnin, Kai Dröge, Frank Beckmann (Institut für
Sozialforschung an der J.W.G.-Universität, Frankfurt/Main):
Integration durch Recht in der Stadtplanung? Formen der Bürgerbeteiligung in Deutschland - Berthold Vogel (Hamburger Institut für
Sozialforschung):
Hält das Arbeitsrecht die Arbeitswelt zusammen?
Menschenrechte und Demokratie
Moderator/in: Christian Boulanger (HU Berlin)
- Marlis Henze (Rechtswissenschaftliches Instiut, Universität
Zürich):
Entwicklung einer formalen politischen Ethik in der Stimmungsdemokratie - Adrian Loretan (Theologische Fakultät der Universität Luzern
):
Menschenrechte in den Religionen - Parinas Parhisi (J.W.G.-Universität, Frankfurt):
Völkerrechtspsychologische Überlegungen zu Menschenrechten und Islam am Beispiel Irans
Vor Gericht
Organisator/in: Josef Estermann (FU Berlin, Universität Luzern)
Moderator/in: Rahel Zschokke (Zürich)
Discutant/in: Markus Bachmann (Luzern)
Die Session fokussiert die Konstruktion sozialer Realität im Gerichtsverfahren sowie die Bedürfnisse der Praktiker, welche durch die Forschung befriedigt werden könnten. Hier ist die Problematik der häufig mangelnden Relevanz einer theorielastigen Soziologie für die Rechtsanwendung, sieht man von ihren Leistungen für die Legitimation von Recht ab. Die drei ersten Beiträge zeigen Ergebnisse der empirischen Justizforschung, Bundesrichter Wiprächtiger thematisiert die Bedürfnisse der Justiz selber. Rechtsanwalt Markus Bachmann diskutiert die Position der Anwaltschaft.
- Josef Estermann (FU Berlin, Universität Luzern):
Quod non est in actis … Standards und Modi der Sachverhaltsfeststellung - Birte Hellmig (Hamburger Institut für
Sozialforschung):
Jenseits des Rechts - Eine empirische Studie zur richterlichen Entscheidungstätigkeit - Revital Ludewig (Universität St.Gallen, Kompetenzzentrum für
Rechts):
Laienrichter und juristisch ausgebildete Richter im rechtspsychologischen Vergleich - Hans Wiprächtiger (Schweizerisches Bundesgericht,
Lausanne):
Zum Nutzen empirischer Rechtsforschung für die Gerichte
15:00-16:45 Abschlussveranstaltung
Organisator/in: Programmkommission (Programmkommission)
Wie weiter?
Perspektiven für die deutschsprachige Forschung zu Recht und
Gesellschaft
Die deutschsprachige interdisziplinäre Rechtsforschung befindet sich zur Zeit im Umbruch. Es beginnt sich ein größerer Forschungszusammenhang "Recht und Gesellschaft" abzuzeichnen, der über die Grenzen der klassischen Rechtssoziologie hinausgeht und die aktive Zusammenarbeit aller mit Recht befassten Disziplinen stärker sucht als bisher. Ähnliche Projekte bestehen bereits mit etwa der englischsprachigen "Law and Society"-Bewegung oder dem Netzwerk "Droit et Société", das französischsprachige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zusammenführt. Das Abschlusspanel soll aufzeigen, wie sich der deutschsprachige Forschungszusammenhang weiter entwickeln könnte, wie der forschungspolitische Kontext aussieht, und welche konkreten Realisierungsideen und -chancen bestehen.
Das Abschlusspanel wird ein offenes Gespräch aller Tagungsteilnehmenden. Es wird durch einleitende Impulsreferate von etwa 5 Minuten eröffnet, die auf bestimmte Fragen eingehen, die sich im Hinblick auf die weitere Entwicklung und Institutionalisierung der „Recht und Gesellschafts“-Forschung stellen. Die Beiträge sollen die anschließende offene Diskussion im Plenum stimulieren, an der sich alle Interessierten im Publikum beteiligen können. Zum Schluss der Veranstaltung werden die Panelisten aus ihrer jeweiligen Sicht ein Feedback geben.
Fragen für die Diskussion
- Wie steht es um das Forschungsfeld Recht und Gesellschaft, welche Angebote bestehen in der Lehre, welche Karrieremöglichkeiten? Wie wird das Feld in der wissenschaftlichen Landschaft in den deutschsprachigen Ländern repräsentiert? Wie steht es um diese Forschung in wissenschaftlichen Fachgesellschaften?
- Welche Bedeutung hat diese Forschung innerhalb verschiedener Disziplinen? Wie offen sind die Disziplinen für inter- oder transdisziplinäre Forschung?
- Wie stünde ein Netzwerk „Recht und Gesellschaft“ zu den Fachgesellschaften und anderen wissenschaftlichen Netzwerken oder Vorhaben? Wie sollte es organisiert sein? Sollte die deutsche Sprache der Ausgangspunkt sein?
- Welche interdisziplinären Angebote gibt es in der Forschungslandschaft, die Anschlussstellen bieten oder aber in Konkurrenz zur Forschung zu Recht und Gesellschaft stehen würden?
- Wie könnte die Nachwuchsförderung im Bereich der Forschung zu Recht und Gesellschaft aussehen? Was könnte dazu beitragen, jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eine berufliche Perspektive auf diesem Feld zu bieten?
- Gibt es konkrete Projekte in Forschung oder Lehre, die betrieben werden sollen und von einem Netzwerk „Recht und Gesellschaft“ profitieren können oder sollen?
- Wie sehen die forschungspolitischen Rahmenbedingungen aus, die es erlauben würden, einen solchen Forschungszusammenhang nachhaltig zu etablieren? Welche Bedeutung hat die Rechtssoziologie und „Rechtstatsachenforschung“ in der derzeitigen Förderpraxis?
- Welche Chancen bestehen für ein Netzwerk „Recht und Gesellschaft“ auf Förderung von und Austausch mit Politik und Verwaltung?
Kurze einleitende Inputs sowie Feedback zum Abschluss der Diskussion:
-
Thomas Scheffer (Freie Universität Berlin), Soziologie, Deutschland
-
Michelle Cottier (Universität Basel), Rechtswissenschaft, Schweiz
-
Hans Vorländer (Universität Dresden), Politikwissenschaft, Deutschland
-
Reinhard Kreissl (Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie, Wien), Soziologie, Österreich
-
Moderation: Susanne Baer (Humboldt-Universität), Rechtswissenschaft, Deutschland
Abschlusspanel
Abgesagte Vorträge
- Marcel Baumann (Seminar für Wissenschaftliche Politik,
Albert-Ludw):
Garantie von "Sicherheit" durch die Herstellung von "Gerechtigkeit"? - Stefan Giebel (KfN Uni Hannover):
Der Einfluss der sozioökonomischen Situation auf die Rückfallgeschwindigkeit von Jugendlichen - Priska Gisler, Barbara Meili (Collegium Helveticum, UZH/ETH
Zürich & Wissenschaftsforschung, Universität Basel):
Forschung am Menschen: Wie wirkt ein Gesetz, das sich im Entstehen befindet? - Daniel Gutschner (Institut für forensische Kinder- und
Jugendpsychologie):
Welche strafrechtlichen Massnahmen machen bei straffälligen Jugendlichen Sinn? - Kai-Oliver Knops (Universität Bremen):
Informationsoverload im Vertragsrecht- Ist das Informationsmodell noch zu retten? - Kamil Majchrzak (Europa-Universität Viadrina, Frankfurt
(Oder)):
Verfassung und Frieden –zwei dehnbare Begriffe? Polens Krieg im Irak und die Friedensbewegung - Anitta Mirela Orzan (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
):
Wie wirkt Recht in Osteuropa- Fallstudie Rumänien - Vanessa Robatti Mancini, Steve Vaucher, Daniel Fink
(Bundesamt für Statistik):
Effizienz des Rechts und offizielle Statistiken / Efficacité du droit pénal et statistiques officielles - Sabine Rudischhauser (Centre Marc Bloch, Berlin):
Wie wirken Tarifverträge? Rechtsbewusstsein und -praxis dt. und frz. Tarifparteien 1890-1918/19 - Miriam Saage-Maaß (ECCHR! - European Center for
Constitutional and Human Rights):
Rechtliches Vorgehen gg. Menschenrechtsverletzungen von Transnationalen Unternehmen - Juliana Ströbele-Gregor (--):
Bürgerrechte, Rechtsreformen und Rechtsvorstellungen indigener Frauen in Lateinamerika - Markus Weilenmann (Büro für Konfliktforschung in
Entwicklungsländern):
Justizförderung in Afrika - Gedanken zur Wirksamkeit von Good Governance Programmen