Alexandra Ortmann: Vom ‚Motiv‘ zum ‚Zweck‘. Das Recht im täglichen Wandel – das Beispiel der Reichsstrafprozessordnung 1879
Im ausgehenden 19. Jahrhundert kam es zu einem Wandel des ‚Richterleitbildes‘
und der juristischen Methodik: Indem die Juristen sich vom erklärten
‚Willen des Gesetzgebers‘ emanzipierten und nach dem ‚Zweck des
Gesetzes‘ fragten, schufen sie sich neue Freiheiten in der Interpretation der
Normen. Im vorliegenden Beitrag wird auf der Grundlage einer historischen
Mikrostudie für die Zeit zwischen 1879 und 1924 dargelegt, dass
diese neuen Freiheiten gerade auch im Bereich des Strafprozessrechtes im
Gerichtsalltag gravierende Auswirkungen hatten.
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