Lorenz Kähler: Zur Durchsetzungskraft abdingbaren Rechts
Von abdingbaren Normen geht eine weitreichende Wirkung aus. Sie setzen
sich vielfach unabhängig von ihrem Inhalt durch. Verschiedene Studien haben
das Phänomen bestätigt, dass es nur in einer Minderheit von Fällen zu
einer Abbedingung kommt. Auch in der Rechtspraxis lässt sich das beobachten,
so etwa bei der Schuldrechtsreform 2001, die zu weniger Anpassungen
der Kautelarpraxis geführt hat, als dies bei einer allein am Parteiinteresse
ausgerichteten Vertragsgestaltung zu erwarten wäre. ...
19 - Kähler - Durchsetzungskraft abdingbaren Rechts.Buch.pdf — PDF document, 125 kB (128580 bytes)