Call for Papers: Organisierte Interessen und Recht, organisierte Interessen im Recht
Jahrestagung des AK Organisierte Interessen – in Kooperation mit der Sektion Policy-Analyse und Verwaltungswissenschaft in der DVPW, 28. / 29. November 2019, Ruhr-Universität Bochum
Call for Papers:
Organisierte Interessen und Recht, organisierte Interessen im Recht
Das Recht ist für die Durchsetzung gesellschaftlicher Interessen von zentraler Bedeutung. In allen Phasen des Politikprozesses versuchen organisierte Interessen, auf die Ausgestaltung und Ausdeutung des Rechts Einfluss zu nehmen. Dabei adressieren sie nicht nur die Exekutive und die Legislative, sondern sie nutzen auch das Rechtssystem als Arena der Interessenvermittlung. Gleichzeitig definieren rechtliche Regelungen den Handlungsspielraum und die Restriktionen für die verbandliche Interessenpolitik. Relevant sind in diesem Kontext auch die verschiedenen institutionellen Varianten der Rechtsberatung, die der Mobilisierung von Recht dienen und vor allem bei der Durchsetzung der sogenannten schwachen Interessen von Bedeutung sind. Grund genug also, das Zusammenspiel von Interessengruppen und Recht in den Blick zu nehmen.
Beiträge zu folgenden Themenkomplexen sind herzlich willkommen:
- Interessengruppen(politik) im Zyklus der Rechtsetzung:
Erwünscht sind Beiträge, die sich mit den Strategien und
Interaktionen organisierter Interessen im Rechtsetzungsprozess befassen
(Rechtsmobilisierung, Rechtsetzung, Rechtsprechung, Implementation und
Compliance). Rechtsmobilisierung findet insbesondere auch durch
Rechtsberatung statt, die neben Anwält*innen vor allem von Verbänden
(z.B. Gewerkschaften oder Mieterverbände) geleistet wird. Ziel ist es,
durch Rechtsberatung die Organisations- und Konfliktfähigkeit der
betroffenen Gruppen zu stärken. Gleichzeit haben Verbände aber auch
Selbsterhaltungsinteressen und nutzen Rechtsschutzversicherungen als
Einnahmequelle und Instrument der Mitgliederbindung. Vor diesem
Hintergrund wird in der Literatur die Unabhängigkeit der Beratung
kritisch diskutiert.
Mit Blick auf die verschiedenen
Einflusskanäle von Verbänden stellt sich die Frage, ob die
Interessenaggregation bei der Rechtsmobilisierung anderen Mustern folgt
als in der politischen Arena. Und wie manifestiert sich
Interessengruppenpolitik bei der Rechtsetzung und der Implementation?
Unterscheiden sich auf Regulierung abzielende Strategien und
Einflussmuster nach Politikfeldern (z.B. regulativ vs. distributiv)?
Welche Rolle spielen Interessengruppen für die Implementation von Regeln
und die Rechtsbefolgung?
- Rechtliche Handlungsbedingungen organisierter Interessen:
Das Recht setzt den Handlungsrahmen für organisierte Interessen. Es eröffnet Spielräume oder setzt Restriktionen. In welchen Politikbereichen werden die verbandliche Organisations- und Konfliktfähigkeit durch das Recht gestärkt, wodurch werden sie geschwächt? Lassen sich politikfeldspezifische Unterschiede oder historische Wandlungsprozesse beobachten, und wie sind diese zu erklären? Gibt es bestimmte Muster in den Kontakten zwischen Verwaltungen und organisierten Interessen? Unterscheiden sich die Muster auf den unterschiedlichen föderalen Ebenen? Recht strukturiert auch das Verhältnis der verschiedenen Interessengruppen im Rechtssystem zueinander. So wurde beispielsweise durch das Rechtsdienstleistungsgesetz von 2008 das anwaltliche Rechtsberatungsmonopol zugunsten der nicht-anwaltliche und behörden-unabhängige Beratung weiter relativiert. Welche Effekte haben solche Neuordnungen des Handlungsrahmens für die Formierung und Durchsetzung von Interessen?
- Juristische Professionen und ihre Vereinigungen als interessenpolitische Akteure:
Auch die Repräsentant*innen und Berufsgruppen des Rechtssystems verfolgen politische Interessen, als egoistisch, altruistisch oder advokatorisch handelnde Akteure. Durch welche Organisationsmerkmale, Strategien und Einflusschancen sind Richtervereinigungen, Rechtsanwaltskammern oder der Dt. Juristinnenbund gekennzeichnet? Welche Interessen verfolgen sie, und welche Arenen werden dafür genutzt? Inwieweit bestimmen Konkurrenz und Kooperation (zum Beispiel zwischen der anwaltlichen und nicht-anwaltlichen Rechtsberatung) das Feld der Interessengruppen im Recht? Welche Folgen hat dies für die Formierung bzw. Segmentierung von Interessen?
- Interessen, öffentliche Verwaltung und Recht
Rechtsberatung – und damit Rechtsmobilisierung – wird nicht nur von Anwält*innen und nicht-anwaltlichen Beratungseinrichtungen durchgeführt, sondern auch von staatlichen Stellen. Neben der allgemeinen öffentlichen Rechtsberatung findet eine spezifische Rechtsberatung durch Behörden insbesondere im Bereich der Insolvenzverwaltung, im Verbraucherschutz und bei den sozialen Diensten statt. Die öffentliche Verwaltung hat ein Interesse daran, durch Rechtsberatung mögliche Konflikte mit Bürger*innen bereits im Vorfeld von gerichtlichen Auseinandersetzungen zu schlichten, um damit Kosten für ein mögliches Gerichtsverfahren zu sparen und den Dialog mit Bürger*innen zu verbessern. Welchen Logiken folgt diese Variante der administrativen Interessenvermittlung? Wie verändern sich durch die behördliche Rechtsberatung die Zugänge verschiedener Interessengruppen zum Recht? Welche Wirkung haben die behördliche Rechtsberatung, Schiedsgerichte und Schlichtungsstellen auf die gesellschaftliche Anerkennung von rechtlichen Regelungen und den Rechtsfrieden?
Die eingereichten Beiträge können empirischer oder theoretischer Natur sein, Einzelfallstudien oder Large-N-Designs beinhalten, politikfeldbezogene, nationale oder internationale bzw. vergleichende und europäische Perspektiven in den Blick nehmen. Interdisziplinäre Arbeiten sind willkommen, insbesondere auch aus der Rechtssoziologie bzw. der interdisziplinär orientierten Rechtswissenschaft. Vorschläge für Tagungspapiere (Skizze von ca. einer Seite) senden Sie bitte bis zum 30.4.2019 an britta.rehder@rub.de. Die ausformulierten Papiere werden bis zum 1.11.2019 erwartet.
Fünf bis sechs thematisch geeignete Beiträge können in einem dem Thema der Tagung gewidmeten Schwerpunktheft der Zeitschrift „dms – der moderne staat“, das im Dezember 2020 erscheint, veröffentlicht werden. Die Artikel müssen ein doppelt-blindes Begutachtungsverfahren durchlaufen.