Vereinigung für Recht & Gesellschaft

Die Vereinigung für Recht & Gesellschaft (VRuG) wurde 1976 als Vereinigung für Rechtssoziologie gegründet. Sie fördert den offenen Dialog zwischen den Rechts- und Sozialwissenschaften und möchte dadurch u.a. dazu beitragen, die interdisziplinäre Ausbildung von Jurist*innen zu verbessern.

Der ursprüngliche Name der Vereinigung bezog sich auf die Rechtssoziologie, d.h. die wissenschaftliche Beschäftigung mit den Wirkungen und der Bedeutung von Recht in der Gesellschaft sowie den Wirkungen der Gesellschaft auf das Recht. Ihre historischen Wurzeln in der deutschsprachigen Wissenschaft sind mit Namen wie Max Weber und Eugen Ehrlich verbunden. Seit den 1950er Jahren entwickelte sich in der Bundesrepublik die empirische Rechtsforschung als wichtiger Zweig innerhalb der Rechtssoziologie. International beachtete theoretische Arbeiten stammen unter anderem von Niklas Luhmann und Gunther Teubner. Mit ihrer kritischen Infragestellung von Institutionen des Rechts hat die Rechtssoziologie bereits maßgeblich zu Reformen in der Justiz und der Jurist*innenausbildung beigetragen.

Im Jahre 2010 erfolgte eine Umbenennung in Vereinigung für Recht & Gesellschaft. Rechtssoziologie wird heute vor allem im Sinn der angloamerikanischen Law and Society-Forschung bzw. der socio-legal studies verstanden als interdisziplinäre und empirische Rechtsforschung. Forschungen zu Recht und Gesellschaft gehen dabei über klassische soziologische Ansätze hinaus und umfassen Beiträge aus der Rechtsanthropologie, Ökonomie, Kulturwissenschaften, Geschlechterforschung, Politikwissenschaft, Sozialpsychologie und anderen.

Die Vereinigung versteht sich nicht als klassische Hochschullehrer*innenvereinigung, sondern bietet ein Forum für alle, die sich von der Rechtswissenschaft oder von anderen Disziplinen aus mit dem Verhältnis von Recht und Gesellschaft beschäftigen.