Zeitschrift für Rechtssoziologie 27 (2/2006): Forum Rechtsforschung als disziplinübergreifende Herausforderung
Zeitschrift für Rechtssoziologie 27 (2006), Heft 2© Lucius & Lucius, Stuttgart
Forum
Rechtsforschung als disziplinübergreifende
Herausforderung
in Zusammenarbeit
mit dem Berliner Arbeitskreis Rechtswirklichkeit
(BAR)
Redaktionelle Verantwortung von Seiten des BAR: Alexander Klose
Auszug aus dem Editorial
"Wir
erhielten viel Zuspruch und Unterstützung für diese Tagung [
Link zur Tagungsseite]. Es wurden über 60 Vortragsthemen
eingereicht und über 40 Vorträge gehalten. Teilgenommen haben etwa 120
Personen. ... Schon während der Durchsicht der eingereichten
Vortragsthemen entstand innerhalb des BAR die Idee, ausgewählte
Beiträge zu veröffentlichen. Es gelang uns, die HerausgeberInnen der
Zeitschrift für Rechtssoziologie für die Idee eines Sonderheftes zu
gewinnen, das eine Auswahl der in Halle präsentierten Arbeiten in Form
kurzer Beiträge enthalten sollte. Von den 28 ReferentInnen, die sich
beim BAR um eine Veröffentlichung ihrer Tagungsbeiträge beworben
hatten, wurden zwölf dem Herausgeberkreis zur anonymen Begutachtung
vorgeschlagen, in deren Rahmen drei weitere Beiträge ausschieden.
Maßgeblich für die Auswahlentscheidung des BAR war neben der Qualität
der theoretischen Grundlegung, des Forschungsdesigns und dessen
Anwendung sowie der Relevanz der Ergebnisse vor allem die
disziplinübergreifende Herangehensweise der AutorInnen. Auch wenn wir
uns bemüht haben, das weite Spektrum der in Halle diskutierten Themen
in diesem Heft abzubilden, waren Lücken — leider auch im Hinblick auf
das Forumsthema — doch unvermeidlich. Einige können durch den
Verweis auf den Tagungsbericht von Andrea Kramer und Ssoufian Bouchouaf
(Soziologie 2006, S. 364-368) geschlossen werden. Der thematischen
Vielfalt entsprechend haben wir uns gegen eine inhaltliche „Sortierung"
der ausgewählten Beiträge entschieden."
Inhalt [
pdf]
- Anusheh Rafi, Alexander Klose: Editorial (S. 175)
- Michelle Cottier: Kindesschutz- und Jugendstrafverfahren als Schauplätze geschlechtlicher Subjektivierungsprozesse (S. 181)
- Judith Dick: Juristische Praxis im Rechtspluralismus - Die Rechtsprechung zum Khasigewohnheitsrecht als Teil des indischen „Personal Laws" zwischen Rechtspluralismus und juristischer Dogmatik (S. 197)
- Kati Hannken-Illjes: Mit Gründen erzählen? Narration und Argumentation im Strafverfahren (S. 211)
- Martin Klamt: Forscher als Normbrecher. Das Experiment als empirischer Zugang der Rechts-, Raum- und Sozialforschung (S. 225)
- Dominik Kohlhagen: „Illegale" Migration und Rechtskultur. Beobachtungen aus einer Feldforschung in Kamerun und Deutschland (S. 239)
- Salif Nimaga: Für ein instrumentelles Verständnis rechtlicher Reaktionen auf Völkerrechtsverbrechen (S. 251)
- Antoine Pelicand: Das Recht — ein Territorium staatlicher Hoheit? Eine Studie der juristischen Transformation in Frankreich? (S. 263)
- Claudia Vorheyer. Zur Bedeutung individueller Wahrnehmungs- und Handlungsmuster in der Rechtsanwendung - Das Beispiel der Verwaltung von Prostitution (S. 275)
- Michael Wrase: Rechtssoziologie und Law and Society - Die
deutsche Rechtssoziologie zwischen Krise und Neuaufbruch (S. 289) [zur
Debatte]
Zusammenfassung (Alexander
Klose)
Vor dem Hintergrund konstruktivistischer Ansätzen in Rechtssoziologie, Kindheitsforschung und Geschlechtertheorie untersucht Michelle Cottier die Auswirkung rechtlicher Entscheidungsfindungsprozesse auf die geschlechtsspezifische Sozialisation der davon betroffenen Kinder und Jugendlichen. Die empirisch-vergleichende quantitative und qualitative Analyse des schweizerischen Jugendstraf- und Kindesschutzverfahrens deckt Unterschiede etwa hinsichtlich der Kind- bzw. Familienzentriertheit der Verfahren aber auch im Hinblick auf die Betonung der „Autonomie" oder aber „Abhängigkeit" der Kinder und Jugendlichen auf.
Nicht um die Auswirkungen von „Recht" auf die ihm Unterworfenen, sondern um den Einfluss des richterlichen Vorverständnisses auf die Rechtsfindung geht es Judith Dick in ihrer Untersuchung zur juristischen Praxis im Rechtspluralismus. Am Beispiel der Rechtsprechung zum Khasigewohnheitsrecht als Teil der indischen „personal laws" analysiert sie, wie RichterInnen den Konflikt zwischen scheinbar unvereinbaren Rechtssystemen im Einzelfall lösen. Dieser Brückenschlag zwischen Rechtswissenschaft und Ethnologie führt sie zu der Frage, in welchem Maß auch in Deutschland kulturelle Vorstellungen die Gesetzesinterpretation prägen (sollten).
Wiederum mit der Rechtsfindung, genauer mit der Wahrheitsfindung im Strafverfahren befasst sich Kati Hannken-Illjes Beitrag. Ist Kai gefahren oder gerollert? Das ist die entscheidende Frage in dem Fall, der hier unter Aspekten der Rhetorik analysiert wird. Während auf der Mikroebene detailliert nachgezeichnet wird, wie die „Geschichte" der Anklage entsteht, stabilisiert,von einer „Gegengeschichte" der Verteidigung erschüttert und schließlich doch Grundlage der Urteilsbegründung wird, werden auf einer allgemeineren Ebene „Kontrollpunkte" herausgearbeitet, an denen Geschichten zu Argumenten und damit zu Produkten der Wahrheitsfindung werden.
Mit einem Liegestuhl hat sich Martin Klamt in der Münchner Innenstadt auf die Suche nach Normen begeben. Die Frage danach, woher wir wissen, wie wir uns in einem Bahnhof, auf einem öffentlichen Platz, in einer Fußgängerzone, in einer Einkaufspassage oder in einem Park zu verhalten haben, wird durch raumuntypisches Verhalten beantwortet. Der Forscher als Normbrecher testet so zugleich das Experiment als qualitative Methode empirischer Sozialforschung, die nicht der Überprüfung, sondern der Entwicklung von Hypothesen dienen soll. Am Ende steht die Erkenntnis, dass rechtliche und soziale Normen in öffentlichen und privaten Räumen verhaltenswirksam„verortet" sind.
Den Auswirkungen der Erfahrungen von „Illegalität" auf rechtsbezogene Wertvorstellungen und Verhaltensweisen ist Dominik Kohlhagen in einer rechtsethnologischen Feldforschung nachgegangen. Nach seinen Beobachtungen sind Kenntnisse des Ausländerrechts für afrikanische MigrantInnen nicht nur von existentieller Bedeutung für das Überleben in Deutschland, sondern bewirken auch eine Verschiebung traditioneller Altershierarchien, Geschlechterrollen und Sozialklassen, die bis ins Herkunftsland zurückreichen können. Dies kann - verbunden mit einer zunehmenden „Legalisierung" im Aufnahmeland — schließlich zur Entfremdung und Aufgabe der ursprünglichen Rückkehrpläne führen.
In seinem Plädoyer für ein instrumentelles Rechtsverständnis des Völkerstrafrechts skizziert Salif Nimaga Chancen und Probleme einer Erforschung der Wirkungen völkerstrafrechtlicher Normen. Wie lassen sich etwa die für nationale Alltagskriminalität entwickelten Strafzwecktheorien auf Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Hunderttausenden Opfern und normsetzenden Überzeugungstäterinnen übertragen? Weder Resozialisierung noch Abschreckung liefern hier überzeugende Antworten. Weitere Probleme stellen sich in methodischer Hinsicht, da sich die strafrechtlichen Wirkungen nur schwer von denen anderer Reaktionen auf Völkerrechtsverbrechen trennen lassen.
Warum will man - auch in Frankreich — immer häufiger den Gerichtssaal durch ein Schlichtungsbüro ersetzen? Den Einfluss der Entstehung und Veränderung des Nationalstaats auf das Justizwesen weist Antoine Pelicand am Beispiel der Einführung „bürgernaher" Richterinnen (Justice de proximite) im Jahr 2002 nach. Nach einem historischen Rückblick auf die immer stärker werdende Zentralisierung, Verrechtlichung und Professionalisierung der französischen Justiz seit 1789 wird die gesetzliche Einführung alternativer Streitschlichtung als Reaktion auf die Überlastung der Gerichte mit (vermeintlichen) Bagatellestreitigkeiten analysiert, derer sich der Staat — weitgehend erfolglos — entledigen wollte.
Die Bedeutung der individuellen Wahrnehmungs- und Handlungsmuster der Verwaltungsakteure für die Rechtsanwendung demonstriert Claudia Vorheyer an der Verwaltung der Prostitution. Wie nehmen PolizeibeamtInnen oder MitarbeiterInnen des Ordnungsamtes Prostitution wahr? Welche Konsequenzen werden daraus für die eigene Arbeit und die Zusammenarbeit mit Dritten gezogen? Die Analyse von Expertlnneninterviews macht deutlich, dass die „ausführende" Gewalt die ihr gegebenen Spielräume in einer Weise zu nutzen weiß, die bis an die Grenze der Verletzung ihrer rechtlichen Vorraben reichen kann.
Schlusspunkt und
Ausblick zugleich ist der Beitrag „Rechtssoziologie und Law and Society
— Die deutsche Rechtssoziologie zwischen Krise und Neuaufbruch", in dem
Michael Wrase nicht nur Entwicklung und Stand der
Rechtssoziologie in Deutschland beschreibt, sondern sich mit Blick auf
die USA und die dortige Law and Society-Forschung auch an der Debatte
über ihre Zukunft beteiligt. Die Rechtssoziologie — so seine
Schlussfolgerung — muss sich, will sie ihre gegenwärtige Krise
überwinden, als disziplinenübergreifendes Projekt begreifen, das sich
nicht in erster Linie durch Inklusion und Exklusion bestimmter Themen,
sondern allein durch den gemeinsamen Forschungsgegenstand „Recht"
definiert. Gelinge dies, so stünden die Chancen für einen Neuaufbruch
angesichts der „Interdisziplinierung" des Wissenschaftsbetriebs nicht
schlecht.
