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Call for papers: Verrechtlichung und Politisierung

Call for papers zur gemeinsamen Tagung der DGS-Sektionen "Rechtssoziologie“ und „Politische Soziologie“ zum Thema: VERRECHTLICHUNG UND POLITISIERUNG, 04.-05. Februar 2010 in Wuppertal

Die Strukturierung und Regulierung moderner Gesellschaften vollzieht sich im Kern über Prozesse der Verrechtlichung und Politisierung. Beide Prozesse verschränken sich auf vielfältige Weise: Politisierung vollzieht sich vielfach über das Medium des Rechts während Verrechtlichung sich im Kern als 3 Konsequenz einer Verlagerung ‚politischer‘ Entscheidungen auf die Ebene des Rechts einstellt. Dabei konstituiert sich ‚das Politische‘ keineswegs ausschließlich oder dominant über das Recht, aber Prozesse der Politisierung artikulieren sich regelmäßig im Bezug auf Recht oder fordern Verrechtlichung ein. Umgekehrt impliziert Verrechtlichung immer wieder auch Prozesse der Ent-Politisierung. Die angesprochenen Prozesse stehen zudem in einem ambivalenten bis kritischen Verhältnis zu Bürokratisierungstendenzen.

Diese kritische Beobachtung leitete schon Max Webers Analyse des rationallegalen Herrschaftstypus an und sie steht seither auf der Agenda soziologischer Gegenwartsdiagnosen. Verrechtlichung, so Weber, führe zur tragischen Erstarrung der Verhältnisse, während deren Politisierung sie wieder öffnen und dynamisieren könne. Exemplarisch dokumentieren sich die unterschiedlichen Perspektiven ebenso wie die in sie eingelagerte offene Verhältnisbestimmung von ‚der‘ Politik und dem Politischen in den Zugängen von Habermas und Luhmann: In Habermas’ Gesellschaftstheorie wie in seiner Theorie der Moderne wird die kritische Perspektive Webers erneut aufgegriffen, wenn er Prozesse der Verrechtlichung und Politisierung in demokratiekritischer Perspektive als entkoppelt begreift. Politische Fragen finden dieser Deutung zufolge nicht, zu selten oder zu langsam Eingang in allgemein verbindliches Recht. Andersherum entzöge sich der Staat vermittels der stillen Herrschaft qua Recht und dessen scheinbar objektiver universellen Form einer politisierenden, deliberativen Wiederaneignung. Diese ‚Entkopplung‘ von Verrechtlichung und Politisierung begreift Habermas als gesellschaftliche Fehlentwicklung. Verrechtlichung und Politisierung werden demgegenüber etwa bei Luhmann gänzlich anders verortet. So ficht er in seinen Beiträgen zur Umweltfrage oder zu den Massenmedien die illusorischen, die Charakteristika moderner Differenzierung außer Acht lassenden Dimensionen der Politisierung an. Politisierungsprozesse kommen in dieser Perspektive als Risiko der Entdifferenzierung in den Blick. Kritik fiele allzu oft, so sein anti-utopisches Credo, hinter die funktionale, durch Recht flankierte (Eigen-) Dynamik moderner Verhältnisse zurück. Luhmann geht es um das Zusammenspiel von Prozessen der (punktuell mobilisierenden) Politisierung und der (selbstbezüglichen, opaken) Verrechtlichung im arbeitsteiligen politischen System.

In jüngster Zeit machen ethnographische und praxeologische Studien – etwa bei Michel Callon oder Bruno Latour – auf die notwendigen epistemischen und materialen Ausstattungen politischer und rechtlicher Demonstrationen aufmerksam. Diese verweisen damit intern sowohl auf Prozesse der Politisierung wie sie Ausdruck und Einforderungen von Rechten darstellen. Insbesondere der jeweilige Publikumsbezug, also die Herstellung von Öffentlichkeiten, markiert die beiden Prozesse als verwandt. Auch werden bestimmte Themen und Probleme als mehr oder weniger tauglich für derartige performative Verrechtlichungen oder Politisierungen analysiert. Es werden neue Formen der Repräsentanz und der medienwirksamen Inszenierung ausprobiert und entwickelt, um (untragbare) Zustände oder (unbeachtete) Individuen in den Fokus ‚geforderter’ Politisierungen oder Verrechtlichungen zu rücken. Verrechtlichung und Politisierung erscheinen in diesen Zusammenhängen, etwa in Arbeiten zur Organisationskultur, zu Mediendiskursen oder zur Mikropolitik, als nicht notwendig ausschließliche Mittel der Einflussnahme, der Argumentation oder der Aushandlung. Sie werden als Rhetoriken, Taktiken oder Machtmittel analysiert, die je eigene Folgen und Widerstände heraufbeschwören. Die Analyse von Verrechtlichungs- und Politisierungsprozessen verweist so auf synchrone oder diachrone Beiträge zur gesellschaftlichen Problembearbeitung.

Die Tagung soll die Koexistenzen und Spannungen beider Prozesse auf der Ebene theoretischer Orientierungen und empirischer Untersuchungen herausarbeiten und gegenstandsnah bestimmen. Erbeten werden Beiträge zu Verrechtlichungs- sowie Politisierungsprozessen in makro- wie mikroanalytischer Perspektivierung, zu verschiedenen Politik- oder Problemfeldern sowie zu verschiedenen analytischen Dimensionen (etwa institutionell, praxeologisch, diskursiv).


Tagungstermin: 04.-05. Februar 2010

Tagungsort: Wuppertal


Kontakt: Ein- bis zweiseitige Themenvorschläge richten Sie bitte bis zum 01.10.2009 an:

Dr. Thomas Scheffer, Sprecher der Sektion Rechtssoziologie, HU Berlin, Institut für Europäische Ethnologie (IfEE) (scheffer@law-in-action.org)

Prof. Dr. Martin Endreß, Vorstandsmitglied der Sektion Politische Soziologie, BU Wuppertal, LS für Allgemeine Soziologie und Gesellschaftstheorie (endress@uni-wuppertal.de)

 

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