Preis für Recht und Gesellschaft geht an Stefan Huster
Aufgrund der diesjährigen Ausschreibung des Preises wurde Herr Professor Dr. Stefan Huster von der Ruhr-Universität Bochum von der Auswahlkommission einstimmig zum Preisträger bestimmt. Herr Huster hat neben dem Studium der Rechtswissenschaft auch Philosophie studiert und die Bezüge von rechtswissenschaftlichen Grundlagenfragen zur Philosophie und Politikwissenschaft in seinem wissenschaftlichen Werk in zahlreichen Veröffentlichungen hergestellt. Neben seiner schwerpunktmäßig juristischen Arbeit im Staatsrecht und im Sozialrecht finden sich in den letzten Jahren zahlreiche Veröffentlichungen zur Medizinethik, etwa zur Priorisierung und zur Kosten-Nutzen-Rechnung im Gesundheitswesen. Die Vielfältigkeit, der Anspruch und die dogmatische wie rechtspolitische Relevanz der interdisziplinären Forschung sind beeindruckend.
Dies gilt schon für die Dissertation, die die Dogmatik des allgemeinen Gleichheitssatzes mit Überlegungen aus der praktischen Philosophie unterfüttert, und vor allem auch für seine viel zitierte Habilitationsschrift aus dem Jahr 2002 mit dem Titel „Die ethische Neutralität des Staates“, die zur Begründung der Grenzen staatlicher Eingriffe Konzepte der politischen Philosophie diskutiert und diese für den rechtswissenschaftlichen Diskurs verwertet. Auch im Übrigen weist sein wissenschaftliches Werk eine große Zahl von Beiträgen zu Grundlagenthemen der Rechtswissenschaft in ihren Bezügen zur praktischen Philosophie auf. Dabei geht es regelmäßig um besonders aktuelle Fragen. Neben den verschiedenen Facetten des Themas „Religion“ hat Huster sich intensiv dem Thema „Bioethik“ gewidmet.
Gralf-Peter Calliess (Vorsitzender des Auswahlkomitees)
